Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf

- S.85

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- 1431 -

Ich glaube, dass es richtig ist, dass wir diesen Antrag dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen, weil letzten Endes die
gesamte Paketlösung geschnürt werden muss. Als Rucksack für den Theaterausschuss ist das nicht notwendig - ich bin selbst Mitglied des Theaterausschusses und daher benötige ich das insofern nicht - weil die Vertreter
des Landes Tirol mit ihrem Rucksack kommen und wir mit unserem. Jeder
hat in etwa das Gleiche im Rucksack. Die einen wollen nicht benachteiligt
werden und die anderen wollen nicht bevorzugt werden bzw. versuchen
bevorzugt zu werden.
Ich glaube, man muss die Sache auch mit der Grundstückssituation im Gesamten sehen. Letzten Endes bringt die Stadt Innsbruck den
Grund ein und stellt diesen auch ständig zur Verfügung stellt. So gesehen
ist es richtig, dass dieser Antrag im Stadtsenat behandelt wird.
StR Mag. Schwarzl, ich verstehe deine Intentionen. Wir wissen alle, dass wir die Reduktion wollen. Aber, ich glaube, wenn wir schon
wissen und die Frau Bürgermeisterin hat das auch gesagt, dass die Verhandlungen laufen, sollten wir diesen Antrag im Stadtsenat behandeln.
GR Mag. Fritz: Man sollte mit der Zuweisung dieses Antrages
an den Stadtsenat schon halbwegs logisch umgehen. Ich verstehe ja die
Vorgangsweise von StR Dr. Gschnitzer, wie er meistens mit solchen Anträgen umgeht. Wenn man ein komplexes Problem hat und wenn der Gemeinderat die Meinung vertritt, dass im Grundsatz die Intention berechtigt,
aber noch eine Rechtsfrage zu klären ist, z. B., ob man eine zusätzliche
Markierungsfarbe nach der Straßenverkehrsordnung einführen darf, ob es
Vertragsfragen zu klären gibt oder ob irgendwelche Vorfragen zu klären
sind, dann sollen die Ämter Berichte schreiben und daher wäre so ein Antrag im Stadtsenat zu erledigen. So etwas macht einen Sinn.
Aber, hier handelt es sich um eine Meinungs- und Willensäußerung des Gemeinderates in schlicht einem Satz. Es soll in Verhandlungen
erreicht werden, dass diese Abgangsdeckung vom jetzigen Stand auf
40 : 60 geändert wird. Das ist überhaupt nichts Komplexes. Dazu muss
nichts geklärt werden und der Gemeinderat muss sich dadurch nicht selber
abschaffen, in dem er jeden Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweist. So einen Antrag kann man jetzt als Willensäußerung be-

GR-Sitzung 21.11.2002