Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf
- S.129
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Wenn der Bereich Erlerstraße - Gilmstraße nach Errichtung
der großen Tiefgarage eine Beruhigung erfährt, kann man ihn getrennt davon betrachten, da er nicht unmittelbar von diesem Straßenbereich mitbetroffen ist. Er grenzt natürlich an und kann dazu als Ergänzung dienen. Hier
sehe ich keinen unmittelbaren Zusammenhang. Diese beiden Projekte kann
man zeitlich voneinander getrennt fahren, auch wenn sie zum Schluss zu
einem gemeinsamen Ganzen führen.
Ich glaube, dass ich auf die Argumente eingegangen bin, die
GR Ing. Krulis gebracht hat. Ich sehe auch Chancen bei diesen Projekten,
wenn man alles durchdenkt und rechtzeitig damit beginnt. Deshalb würde
es mich freuen, wenn man den Antrag auf Konzeptentwicklung dem Stadtsenat zur Beratung zuweist.
GR Mag. Kogler: Wir sehen das so, dass es eine Gefährdung
der jetzigen probeweisen Einführung der Fußgängerzone in der nördlichen
Maria-Theresien-Straße sein könnte. Wie GR Ing. Krulis ausgeführt hat,
stellt sich die Frage, wie viel die Stadt Innsbruck verträgt und in welche
Stoßrichtung die zukünftige Fußgängerzone überhaupt geht. Auf Grund
von bereits durchgeführten Veranstaltungen kann ich sagen, dass die südliche Maria-Theresien-Straße nicht viel dergleichen verträgt und wir davon
abgekommen sind. Es ist daher die südliche Maria-Theresien-Straße nicht
optimal einzubinden.
Zu diesem Zeitpunkt würde ich davor warnen, die Fußgängerzone auszuweiten und zuerst einmal die nördliche Maria-Theresien-Straße
zu verdauen. Erst dann kann man erkennen, in welche Richtung es sich
weiter entwickelt. Es kommen dann die Geschäftsleute der südlichen Maria-Theresien-Straße und in der Folge möchten die Geschäftsleute vom Adolf-Pichler-Platz ebenfalls eine Fußgängerzone, da sie sich benachteiligt
fühlen. Es ist dies eine Angelegenheit, die man ruhen lassen sollte und ich
würde im Prinzip diesen Antrag ablehnen.
StR Dr. Gschnitzer: Ich spreche mich für die Ablehnung dieses Antrages aus und möchte das auch begründen. Wir haben die Fußgängerzone in der Maria-Theresien-Straße Nord probeweise für ein Jahr eingeführt. Wir sind uns jedoch klar darüber, wenn dieses eine Jahr zu kurz sein
sollte, dass die Möglichkeit besteht, diese Frist durchaus zu verlängern.
GR-Sitzung 21.11.2002