Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf

- S.137

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- 1483 -

Ursprünglich hat es nämlich einen Vorschlag gegeben, in Parkanlagen
grundsätzlich das Trinken von Alkohol zu verbieten, was ich seinerzeit abgelehnt habe.
In diesem Antrag geht es speziell um die Parkanlage am
Haydnplatz und nicht um eine Gruppe. Im Nahbereich befinden sich Grünanlagen in ausreichender Dimension. Von der Parkanlage am Haydnplatz
bis zur Innpromenade sind es zu Fuß ungefähr fünf Minuten und dort können die Leute hingehen, um ihren Alkohol zu konsumieren. Das ist überhaupt kein Problem. Es gibt also ausreichend Möglichkeiten, wo man Alkohol trinken kann.
Der Haydnplatz hat in den vergangenen Jahren einfach gravierende Probleme bereitet. Es freut mich, dass die Errichtung dieses Kinderspielplatzes positiv gesehen wird. Ich habe das, nachdem wir mit der Errichtung des Kinderspielplatzes am Adolf-Pichler-Platz so gute Erfahrungen gemacht haben, vorgeschlagen. Auch aus diesem Grund, da es im
Stadtteil Saggen viele Familien gibt und wenige Kinderspielplätze vorhanden sind. Dieser Kinderspielplatz hat sich in der Parkanlage am Haydnplatz
gestalterisch eingefügt.
Seit wir beide Maßnahmen, wie den Kinderspielplatz als auch
das Alkoholverbot gesetzt haben, haben wir die Probleme einigermaßen in
den Griff bekommen. Wir haben die Betreuung in der Gutenbergstraße
Hnr. 16 und auch am Haydnplatz verstärkt. Hier bieten wir eine Betreuung
mit einem Zivildiener an. Das heißt, dass wir mehrere Strategien, wie eine
intensive Betreuung in den betroffenen Wohnanlagen und eine gewisse
Nutzungsregelung am Haydnplatz, gesetzt haben.
Ich schließe aber nicht aus, dass man vielleicht irgendwann
einmal dieses Alkoholverbot aufheben kann. Wir haben jetzt ein sehr gutes
Jahr hinter uns gebracht, in dem keine größeren Probleme aufgetreten sind.
Für mich ist dieser Beobachtungszeitraum viel zu kurz. Ich glaube, dass
dieses Alkoholkonsumverbot weiterhin aufrecht bleiben sollte. Wenn sich
dies nach fünf bis sechs Jahren einspielt und es keine Probleme mehr gibt,
dann könnte man vielleicht von diesem Verbot Abstand nehmen.
Hier geht es im Prinzip nicht um eine Bevölkerungsgruppe,
sondern es waren in der Regel acht bis zwölf Leute, die diesen Raum bzw.

GR-Sitzung 21.11.2002