Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf

- S.69

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- 1604 -

zieren, da die freie Finanzspitze und die uns zur Verfügung stehenden Investitionsmöglichkeiten im Wesentlichen aus dieser Reduzierung des
Fremdfinanzierungsaufwandes kommen. Der neue Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck zeigt, dass es zu einer Reduzierung des Schuldenstandes auch dann noch kommen wird, wenn die Aufnahme von Finanzmitteln vorgesehen ist.
Die Umsetzung dieser Punkte wird die Aufgabe der Fraktion
"Für Innsbruck" hier in diesem Gemeinderat sein, gemeinsam mit den im
Arbeitsübereinkommen eingebundenen Fraktionen. Die Art der Politik
wird vielleicht etwas weniger lautstark als in der Vergangenheit erfolgen,
aber deshalb sicherlich nicht weniger konsequent.

GR Dr. Patek: Sehr geehrte Damen und Herren! In der Kürze
liegt die Würze. Ich werde mich bemühen, meine Rede sehr gewürzt zu
hinterlassen, nach einem Vorgericht, das - an diesem Kriterium gemessen sehr geschmacklos war, wobei ich hier keine politische Wertung vornehme.
Wir werden dem Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2003 - wie auch in den Vorjahren - nicht zustimmen, und
ich möchte dies folgendermaßen begründen: Der Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck ist ein politischer Beschluss, der die Politik im
nächsten Jahr in ihren wesentlichen Zügen festlegt. Geht man in der allgemeinen Wechselrede an die Sache heran, so sollte diese Betrachtung quer
über die Budgetkapitel erfolgen, daher möchte ich meine Rede in drei Teile
gliedern.
Der erste Teil umfasst die Budgetierung des ordentlichen
Haushaltes. Wenn man hier die Summen betrachtet, finden Sie im Wesentlichen die Fortschreibung der Infrastrukturausgaben im personellen Bereich, aber auch im Bereich des Sachaufwandes. Nun steht außer Frage,
dass die Stadt Innsbruck im Großen und Ganzen diese Ausgaben in diesem
Umfang beibehalten muss. Bei der politischen Diskussion geht es bei der
Beurteilung des ordentlichen Haushaltes darum, zu bewerten, welche Arbeitsleistung tatsächlich im Rahmen dieser Personalkosten erbracht wird.
Diese Arbeitsleistung ist keine Beurteilung der Leistungs- und ArbeitsquaGR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002