Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf
- S.73
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Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) ähnlich dem Nahverkehrsdienstleistungs- und Finanzierungsvertrag haben,
der meines Erachtens einer dringenden Präzisierung bedarf, so dass
Leistung und Gegenleistung nachvollziehbar werden.
Auch die gegenseitigen Verpflichtungen gehören klarer herausgearbeitet, von einem Grundinstrument her. Für das Verhältnis zwischen der
Stadtgemeinde Innsbruck und den ausgegliederten Gesellschaften ist
dieses Instrument meiner Meinung nach langfristig für jeden ausgegliederten Bereich unverzichtbar.
Was es des Weiteren braucht - ich hoffe, dass die Ausführungen des
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski eine Andeutung in diese Richtung
waren, wir werden sie jedenfalls in dieser Richtung aufgreifen - ist ein
Gremium des Gemeinderates der Stadt Innsbruck, das sich mit den
längerfristigen Entwicklungen und Perspektiven in den ausgegliederten
Bereichen beschäftigt. Aber nicht nur bezüglich der Anteilsverwaltung, wo es um die Frage geht, wo die Stadt Innsbruck wie viel haben
möchte, sondern auch bei der Entscheidung über die strategische und
längerfristige Ausrichtung und Entwicklung innerhalb der Aufgabenfelder der ausgegliederten Bereiche.
Zudem geht es um Zuständigkeiten für die Vertragsgestaltung von
Verträgen, so wie ich vorhin als Beispiel den Nahverkehrdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag angeführt habe, wo Rechte und Finanzierungsverpflichtungen seitens der Stadt Innsbruck bzw. der ausgegliederten Gesellschaften festgehalten sind.
Last but not least ein Aufsichtsrat, der sich nicht als Regierung in diesem Bereich versteht, sondern im gesellschaftsrechtlichen Sinn als
Aufsichtsrat fungiert, das heißt als Kontroll- und Beurteilungsinstanz
für zu treffende Entscheidungen. Bei der Besetzung solcher Aufsichtsräte mag es durchaus Unterschiede geben. Es wird sinnvoll sein, dort,
wo zentrale politische Agenden der Stadtgemeinde Innsbruck in ausgegliederten Gesellschaften angesiedelt sind - dies wird wohl auch bei
der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) so sein,
was aber von den sonstigen Rahmenbedingungen abhängt - sich zu ei-
GR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002