Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
- S.39
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GRin Dr.in Moser referiert die Anträge des
Kulturausschusses vom 21.01.2015:
23.
Subventionsanträge des Kulturausschusses, Bereich "Kultur"
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
gemäß Beilage genehmigt.
25.
III 10471/2014
Flächenwidmungsplan Nr. HÖ F26, Hötting, Bereich Villa Blanka,
Teilbereiche der Gpn. 61/1, 57/1
und 59/6, alle KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F22), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 05.02.2015:
Die Stellungnahme richtet sich gegen die
vorgesehene Rückwidmung in Freiland, da
die Realisierung des Projektes Studentenheim mit Integration der "Villa Hallhuber" in
einigen Jahren geplant ist.
24.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt. Nach Beratung im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte wird vorgeschlagen, den Planungsbereich um den Bereich nördlich der
"Villa Hallhuber" zu verkleinern.
MagIbk/8491/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA - B29, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg 66, 68, 70 und
77a (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA - B10 und
Nr. HA - B10/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.02.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HA - B29, Höttinger Au, Bereich
Fürstenweg 66, 68, 70 und 77a (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA - B10 und
Nr. HA - B10/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 19.02.2015
Projektbezogene Vereinbarungen für die
Aufstockung wurden bereits abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.02.2015:
Der Flächenwidmungsplan Nr. HÖ - F26,
Hötting, Bereich Villa Blanka, Teilbereiche
der Gpn. 61/1, 57/1 und 59/6, alle KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F22), verkleinert um die
Teilbereiche der Gpn. 57/1 und 59/6, gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.