Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf

- S.40

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26.

III 12435/2014
Bebauungsplan Nr. HA - B27, Höttinger Au, Bereich Höttinger Au 60
und 62 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HA - B5), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderten privatrechtlichen Vereinbarungen sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.02.2015:
Der Bebauungsplan Nr. HA - B27, Höttinger
Au, Bereich Höttinger Au 60 und 62 (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. HA B5), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
27.

III 12436/2014
Ergänzender Bebauungsplan
Nr. HA - B27/1, Höttinger Au, Bereich Höttinger Au 60, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderten privatrechtlichen Vereinbarungen sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.02.2015:
Der Ergänzende Bebauungsplan Nr. HA B27/1, Höttinger Au, Bereich Höttinger
Au 60, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2011,
wird beschlossen.

GR-Sitzung 19.02.2015

28.

III 12441/2014
Bebauungsplan Nr. DH - B10,
Dreiheiligen, Bereich MatthiasSchmid-Straße 12, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Vertrag zur Absicherung des Projektes ist abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung
von StR Gruber und GR Appler, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.02.2015:
Der Bebauungsplan Nr. DH - B10, Dreiheiligen, Bereich Matthias-Schmid-Straße 12,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
TROG 2011 unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan
die nach § 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
29.

III 12445/2014
Bebauungsplan Nr. SM - B12,
Sieglanger - Mentlberg, Bereich
Josef-Franz-Huter-Straße 44, (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. SM - B11 und Nr. SM - B11/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei.
Der in der Stellungnahme angesprochene
Bereich ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes, somit wird der Beschluss des oben
genannten Bebauungsplanes vorgeschlagen.