Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf

- S.249

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- 1784 -

Hausmeistern mit irgendwelchen Schläuchen gereinigt, aber das ist ein
fürchterliches Provisorium. Immer wieder hört man von der Möglichkeit,
dass es entsprechende Autos gibt, die den Biomüll hineinkippen, die Biotonnen ausspülen und gereinigt wieder zurückstellen. Dies wäre eine Anregung, da dies sicherlich ein großer Problembereich ist.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Bei der Bogenmeile, die StR
Dr. Pokorny-Reitter angesprochen hat, wollte ich schon einmal tätig werden, da anlässlich der Errichtung von Lärmschutzwänden und der Diskussion mit der Bevölkerung im Stadtteil Saggen dieses Problem vorgetragen
wurde. Es wurde gesagt, dass der Lärm, der durch die Besucher in der Bogenmeile entsteht, viel stärker ist als der Lärm der Eisenbahn.
Ich hatte einen Antrag für den Gemeinderat formuliert, der
sich allerdings noch in meinem Ordner befindet. Mir wurde berichtet, dass
in dieser Bogenmeile nicht nur irgendwelche Bürger und Bürgerinnen der
Stadt Innsbruck verkehren, sondern insbesondere Redakteure, Politiker
usw. und es ein ganz heißes Thema ist, dies anzugreifen. Vor allem ist diese Bogenmeile von der gewerberechtlichen Seite her nicht in den Griff zu
bekommen.
Ich habe diesen Antrag wieder aufgeschoben, aber es ist sicherlich richtig, dass dies eine besondere Problematik ist, wobei jedoch die
Gewerbebehörde einschreiten muss. Wenn man gegen den Betreiber eines
Lokals vorgeht und etwas vorschreibt, der Betreiber jedoch wechselt, so
muss man das ganze Verfahren wieder neu einleiten. Es wurde jedenfalls
rechtlich als äußerst schwierig beurteilt, dagegen vorzugehen.
Was den Veranstaltungslärm anlangt, ist es so, dass die Veranstaltungsbehörde der Bundespolizeidirektion Innsbruck - jetzt ist der Stadtmagistrat Innsbruck dafür zuständig - immer in der Genehmigung vermerkt
hat, dass unzumutbarer Lärm zu vermeiden ist. Was unzumutbarer Lärm
ist, ist natürlich eine Definitionsfrage.
(Bgm. Zach: Das ist eine Generationenfrage.)
Wenn die Jugend in einer Bar einen Musiklärm mit 90 Dezibel erträgt,
dann ist es für diese zumutbar. Wenn ich mich hingegen in einer solchen
Bar aufhalten müsste, dann wäre es für mich nach längstens 20 Minuten
nicht mehr zumutbar.

GR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002