Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf

- S.59

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- 115 -

Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

Für die Bediensteten der Stadt Innsbruck werden ein Betriebskindergarten
und eine Betriebskinderkrippe eingerichtet.

2.

In die für die Umsetzung notwendige
Bedarfserhebung mögen unter Einbindung der Personalvertretung (PV) die
städtischen Bediensteten als auch die
Bediensteten von Betrieben mit städtischer Beteiligung - Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB), Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG), Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) etc. - einbezogen werden bzw. eine allfällige Beteiligung von Landes- oder Bundesdienststellen bzw. privaten ArbeitgeberInnen
geprüft werden.

Mag.a Yildirim, Eberl, Reisecker, Buchacher,
Mag. Miloradovic und Pechlaner, alle eigenhändig
36.8

I-OEF 17/2015
Widmung von Grundstücken als
Bauland - Wohngebiet in Igls im
Zuge der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) (GRin Reisecker)

GRin Reisecker: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Der Bedarf an geförderten - und damit leistbaren - Miet- und Eigentumswohnungen ist
in Innsbruck sehr hoch. Derzeit warten über
2.430 Menschen auf eine Mietwohnung mit
städtischem Vergaberecht in Innsbruck. Zudem zeigen österreichweite Siedlungstendenzen einen stetig wachsenden Zuzug in
den Städten. Auch die Innsbrucker Stadtplanung rechnet in den nächsten Jahren mit
stark wachsenden Bevölkerungszahlen.
Diesen Entwicklungen ist Rechnung zu tragen. Die Entwicklung eines größeren Gebietes für Wohnbau ist in der stetig wachsenden Stadt Innsbruck dringend notwendig.
Gerade jetzt, da das örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) bis zum Jahr 2025
erarbeitet wird, ist es wichtig, Mut zu zeigen
und zukunftsorientierte Widmungen vorzuGR-Sitzung 19.02.2015

nehmen, die den hohen Mietpreisen in
Innsbruck entgegen wirken. Aufgrund des
Ankaufes der Patscherkofelbahn durch die
Stadt Innsbruck und dadurch notwendiger
neuer Konzepte ergibt sich - bei Auflassung
der aktuellen Talstation - ein gewaltiger
Spielraum. Dieser Spielraum muss im Sinne
der InnsbruckerInnen genutzt werden.
Die Bedingungen für eine Widmung als
Vorbehaltsfläche für den geförderten
Wohnbau (Bedarf an geförderten Wohnungen, keine anderen Flächen stehen zur Verfügung) sind in Innsbruck erfüllt. Die Widmung "Vorbehaltsfläche für den geförderten
Wohnbau" sieht objekt- wie subjektgeförderten Wohnbau vor. Es lässt sich auf dem
35.269 m2 großen Areal in städtischem Eigentum bzw. Eigentum der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) also eine städteplanerische Entwicklung verwirklichen, die den Menschen entgegenkommt und ein österreichweites Vorzeigeprojekt werden kann. Auch die
36.600 m2 im Privateigentum können zum
Teil mit entwickelt werden.
Die Entwicklung des Gebietes bietet viele
Herausforderungen, aber vor allem auch
Möglichkeiten. Mit einem Schwerpunkt auf
Mietwohnungen, aber auch einer entsprechenden Anzahl von geförderten sowie einem kleineren Anteil an frei finanzierten Eigentumswohnungen kann Wohnbedarf abgedeckt werden. Zusätzlich muss aber auch
Rücksicht auf die strukturellen Notwendigkeiten dieses Siedlungsgebiets sowie auf
die der umliegenden, bereits bebauten Gebiete genommen werden, was gemeinsame
öffentliche Nutzungen betrifft. Ein kooperativer Planungsprozess unter Einbindung von
ExpertInnen und den angrenzend wohnenden BürgerInnen kann einen Mehrwert für
das Projekt bieten.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die im Eigentum der Stadt Innsbruck und
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) gelegenen
Grundstücke, die sich von der Talstation der
Patscherkofelbahn bis zur südlich gelegenen Waldgrenze, nahe des Kurweges sowie
östlich vom Heiligwasserweg und südwestlich bis zum Weg zum Kongresshaus erstrecken, werden im Zuge der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzepts
(ÖROKO) als Bauland - Wohngebiet aus-