Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 12-November.pdf

- S.61

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straße/Dr.-Glatz-Straße, abgeschlossene
Vereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck, der Landesstraßenverwaltung und Johann Bernauer, vertreten
durch RA Dr. Kurt Bayr, wird genehmigt.
9.

I Präs. 546e/2009
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Verordnung über den
Leinenzwang für Hunde im Bereich der Landeshauptstadt
Innsbruck geändert wird

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 27.10.2010,
vorliegenden Entwurf einer Verordnung,
mit der die Verordnung über den Leinenzwang für Hunde im Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, samt
Plan zu genehmigen.
GR Carli: Die Liste "RUDI" fordert in ihrer
Klubstellungnahme, dass man für Damen
mit "Kampfdackel und Zwergpudel" eine
Ausnahme macht. Abgesehen davon,
liegen die Dackel in der Beißstatistik 2006
an achter Stelle und sind nicht ganz
ungefährlich.
Wir Innsbrucker Grüne lehnen diesen
Entwurf der Verordnung ab. Wenn man
sich diese vielen gelben Wege auf dem
vorliegenden Plan ansieht, glauben wir
nicht, dass der Leinenzwang für Hunde
kontrollierbar ist.
Außerdem ist das eine sehr teure Geschichte. Das zuständige Amt spricht
einerseits von einmaligen Kosten in der
Höhe von € 40.000,-- und andererseits
von jährlichen Folgekosten in der Höhe
von € 90.000,--. Das ist natürlich relativ
viel Geld.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn wir
alles kontrollieren würden.)
Abgesehen davon weiß man nicht, wer
diese Kontrolltätigkeit durchführen soll - ob
die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG)
oder die Waldaufseher. Man müsste sich
auch überlegen, wo man auf diesen
gelben Wegen die Beschilderung aufstellt,
da die HundebesitzerInnen auch wissen
sollten, wo sie ihren Hund anleinen
müssen. Der Leinenzwang für Hunde
GR-Sitzung 18.11.2010

reicht bis zur Höttinger Alm und Bodensteinalm, aber darüber hinaus nicht mehr.
Wir glauben, dass wir Auslaufzonen für
Hunde benötigen. Hunde brauchen, um
halbwegs artgerecht gehalten werden zu
können, auch einen Auslauf. Diejenigen,
welche jagende Hunde haben und diese
trotzdem nicht anleinen, werden wir auch
mittels einer Verordnung nicht erwischen.
GR Haager: Das Verbot ist zwar umfassend, aber einem Rehkitz hilft es nicht,
wenn der Hund auf einem Seitenweg läuft
und das Rehkitz reißt. Wenn, dann müsste
man den Leinenzwang auf das gesamte
Gebiet der Nordkette ausdehnen. In den
Umlandgemeinden gibt es nämlich überall
einen Leinenzwang. Die Leute gehen mit
ihren Hunden deshalb in Innsbruck
spazieren, weil es hier keinen Leinenzwang gibt.
Zu bedenken möchte ich geben, dass man
den Hunden auch eine entsprechende
Auslaufmöglichkeit zur Verfügung stellen
sollte. Die derzeit zur Verfügung gestellte
ist meiner Ansicht zu klein.
Eine Ausbildung für die HundebesitzerInnen wäre zu forcieren. Ich kann dieser
Verordnung nicht zustimmen, da sie für
mich nicht ausreichend ist.
GR Abenthum: Auf der Nordkette gibt es
durch die Nähe zum Ballungsraum
extreme Bedingungen. Sie wird von vielen
Wanderern, SpaziergängerInnen und
RadfahrerInnen frequentiert. Dazu
kommen noch das steile Gelände und der
Hundetourismus. Jede Gemeinde, welche
an Innsbruck angrenzt, hat flächendeckend einen Leinenzwang. Das führt dazu,
dass die Leute zum Kerschbuchhof/Sadrach fahren und dort mit ihren
Hunden spazieren gehen.
Die Folge davon ist die Gefahr für
Menschen. Ich möchte diesbezüglich
einen Vorfall schildern, der sich in meiner
Familie ereignet hat. Ein Familienmitglied
ist von der Höttinger Alm mit dem Fahrrad
heruntergefahren. Plötzlich ist aus dem
Wald ein kleiner Hund herausgelaufen und
in das Fahrrad gesprungen. Die Folge war
ein kapitaler Sturz, aber Dank des
Sturzhelms und einer guten Ausrüstung,
waren es nur Prellungen und Abschürfungen. Man kann also zwischen großen und