Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 12-November.pdf
- S.62
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kleinen Hunden keinen Unterschied
machen.
Außerdem sind freilaufende Hunde eine
Gefahr für das Wild. Heuer wurden wieder
sechzehn Rehe gerissen. Laut Auskunft
der Jäger ist die Dunkelziffer viel höher, da
nicht alle gerissenen Tiere gefunden
werden. Ebenso ist das Weidevieh
gefährdet. Jährlich werden in diesem
Gebiet Schafe von Hunden gerissen. Die
Kälber werden zwar nicht gerissen, aber
durch das steile Gelände gehetzt und
stürzen dabei oft über die Felsen. Wir
haben deshalb jährlich ein oder zwei tote
Kälber.
Der Leinenzwang für Hunde würde schon
dazu beitragen, diese Gefahr einzudämmen. Wenn die Forstorgane, Jäger und
HundebesitzerInnen hier zusammenhalten, könnten wir das in Griff bekommen.
Daher würde ich schon ersuchen, der
Verordnung des Leinenzwangs für Hunde
zuzustimmen.
GR Mag. Kogler: Man hätte dieses
Problem schon längst in den Griff bekommen können. Von GR Haager wurde der
Hundeführerschein angedacht. Der
Hundeführerschein ist im Prinzip auch für
die HunderhalterInnen. Das wäre ein guter
Ansatz, aber derzeit gilt der Hundeführerschein nur für den Hund. Wir haben vor
einem Jahr schon einen Antrag bezüglich
des Hundeführerscheines eingebracht,
welcher derzeit beim Land Tirol liegt.
Gestern wurde im neuen Landespolizeigesetz (LPG) eine Maulkorbpflicht für
verhaltensauffällige Hunde beschlossen.
Zuerst muss aber der Hund verhaltensauffällig sein und dann kann man dies im
Prinzip überprüfen lassen. Das sind die
Rahmenbedingungen. Wenn wir jetzt
schon diesen Hundeführerschein haben
würden, könnten wir uns im Gemeinderat
eine lange Debatte ersparen. Dankenswerterweise hat die Frau Bürgermeisterin
dem Land Tirol geschrieben, aber hier
muss man urgieren und entsprechend
Druck machen.
Im Bereich der Nordkette gehen viele mit
ihren Hunden spazieren. Es gibt hier einen
Widerspruch. Wenn man in der RathausPassage mit einem Hund spazieren geht,
gibt es keinen Leinenzwang, aber im
Bereich der Nordkette schon. Die ArguGR-Sitzung 18.11.2010
mente von GR Abenthum sind stichhaltig,
denn einerseits ist das Wild gefährdet,
aber andererseits liegen uns vor allem die
Menschen am Herzen.
Wir sehen ein, dass die MountainbikerInnen und JoggerInnen ihre Geschwindigkeit
reduzieren müssen, wenn sie bei einem
Hund vorbeifahren. Grundsätzlich muss
man aber den Hunden eine Alternative
bieten. Wir haben bereits, lieber Bgm.Stellv. Gruber, zwei Anträge eingebracht.
Wenn man es mit anderen Landeshauptstädten vergleicht, so gibt es bei uns viel
zu wenige Hundeauslaufplätze. Über
dieses Problem wird derzeit aber nachgedacht.
Ich denke, dass wir für Wanderer,
insbesondere aber für Kinder, grundsätzlich einen Hundeleinenzwang einführen
sollten. Dieser sollte aber für jene, welche
den Hundeführerschein - dieser ist auf
freiwilliger Basis - machen, nicht gelten.
Dahingehend werden wir zur Vorlage des
Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Verordnung über
den Leinenzwang für Hunde im Bereich
der Landeshauptstadt Innsbruck geändert
wird, Artikel I § 2b, folgenden Zusatzantrag einbringen:
Von diesem in § 2a bezeichneten Gebiet
(Anlage 1) sind Hunde mit lizenziertem
Hundeführerschein ausgenommen.
Mag. Kogler und Psaier, beide e. h.
Die beste Kommunikation ist nicht die
Leine zwischen HundehalterIn und Hund,
sondern im Prinzip das Verhalten zwischen Hund und Mensch.
GR Kritzinger: Ich wundere mich schon,
dass einige den Leinenzwang ablehnen.
Es gibt in unserer Umgebung Städte, wo
es Maulkorb- und Leinenzwang gibt. Mit
dieser Verordnung ist man großzügig,
indem der Leinenzwang genügt. Der
Mensch ist zu schützen.
Ältere Menschen, Kinder und auch das
Wild sind aufgrund von freilaufenden
Hunden oft gefährdet. Ich habe gesehen,
dass in dem Feld beim Olympischen Dorf
viele Hunde frei herumlaufen. Es ist
geradezu von der gesamten Umgebung
von Innsbruck zum Sport geworden, dort
die Hunde tummeln zu lassen. Ich glaube