Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 12-November.pdf

- S.99

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Benützungsgebühren

Neben den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat die Stadt Innsbruck
im Jahr 2009 u.a. Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen (Gehwegreinigungs-, Abfall-, Beisetzungs- und
Bewilligungsgebühren, Benützungsgebühren für Märkte bzw. Plätze
etc.) mit einem Betrag von insgesamt ca. € 17,4 Mio. vorgeschrieben.
Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich in diesem Bereich geringfügige
Mehreinnahmen von ca. € 38,6 Tsd. bzw. 0,2 %.

Ertragsanteile an den
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben

An Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wurde
von der Stadt Innsbruck im Haushaltsjahr 2009 insgesamt ein Betrag in
Höhe von ca. € 134,0 Mio. (2008: ca. € 142,1 Mio.) vereinnahmt. Im
Vergleich zum Vorjahr bedeutete das eine Reduktion um ca. € 8,1 Mio.
bzw. 5,7 %.
Im Wesentlichen lässt sich diese deutliche Senkung in den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf die Verminderung der Einnahmen aus der Kopfquote (Aufteilung der restlichen Ertragsanteile nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel) zurückführen. Im Jahr 2009 entfiel dabei auf die Stadt Innsbruck insgesamt ein
Betrag von ca. € 109,0 Mio. (2008: € 118,1 Mio.), was gegenüber dem
Vorjahr eine erhebliche Verringerung um rd. € 9,1 Mio. bzw. 7,7 %
darstellt. Dieser massive Rückgang konnte durch Steigerungen im Bereich des Bedarfsausgleichs (+ ca. € 199,0 Tsd. bzw. 3,5 %), des Getränkesteuerausgleichs (+ ca. € 52,3 Tsd. bzw. 0,6 %), des AusgleichsVorausanteils (+ ca. € 607,0 Tsd. bzw. 9,2 %) und des Ausgleichs für
die Selbstträgerschaft (+ ca. € 453,8 Tsd. bzw. 70,2 %) geringfügig
verbessert werden. An Spielbankabgabe war im Haushaltsjahr 2009 im
Vergleich zum Vorjahr ein Minus von ca. € 190,2 Tsd. bzw. 10,1 % und
an Werbeabgabe ein Rückgang um ca. € 63,6 Tsd. bzw. 6,3 % zu verzeichnen.

GemeindeBedarfszuweisungsmittel des Landes Tirol

Entsprechend den Bestimmungen des FAG 2008 werden im Rahmen
des Verteilungsprozesses der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen
Bundesabgaben von den länderweise errechneten Beträgen 12,7 %
ausgeschieden und den Ländern überwiesen. Diese GemeindeBedarfszuweisungsmittel sind für die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände bestimmt. Aus diesem Titel
erhielt die Stadt Innsbruck im Haushaltsjahr 2009 Mittel in der Gesamthöhe von € 9,0 Mio., welche gänzlich zur Finanzierung von verschiedenen Projekten des Außerordentlichen Haushalts verwendet worden
sind.

Einnahmenquerschnitt

Die Summe der Vorschreibungen aus den Ausschließlichen Gemeindeabgaben, Benützungsgebühren für Gemeindeeinrichtungen und Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben belief sich im Jahr
2009 auf insgesamt € 231,4 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr (€ 237,1
Mio.) war ein Rückgang um rd. € 5,7 Mio. bzw. ca. 2,4 % zu verzeichnen.
Diese im Jahr 2009 ausgewiesenen Vorschreibungsbeträge deckten rd.
81,6 % der Ausgaben (Anordnungssoll) des Ordentlichen Haushalts der
Stadt Innsbruck (rd. € 283,5 Mio.) ab.

Zl. KA-08521/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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