Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 12-November.pdf
- S.107
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2019) fallen lediglich 1,81 % (€ 283,5 Tsd.) des Schuldenstandes 2009.
Beim Großteil der Schulden per 31.12.2009 (€ 14.298,3 Tsd. bzw.
91,20 %) beträgt die Restlaufzeit mehr als 10 Jahre (Endtilgungsjahre
2021 – 2039).
Zuordnung zum
Gläubiger
Vom Gesamtschuldenstand per 31.12.2009 im Ausmaß von € 15.677,5
Tsd. entfallen insgesamt € 13.822,9 Tsd. auf – vom Land Tirol gewährte – langfristige Wohnbauförderungsdarlehen und € 1.854,6 Tsd. auf
Geldmittel, die von inländischen Finanzunternehmungen (Banken, Versicherungsgesellschaften u.a.m.) zur Verfügung gestellt worden sind
und eher kurzfristigen bis mittelfristigen Charakter aufweisen.
Vergleich Schuldendienst mit „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“
Ein Vergleich des Schuldendienstes mit den „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ zeigte, dass im Jahr 2009 rechnerisch ein Anteil von 1,8 %
der „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ für den Schuldendienst aufgewendet werden musste. Das bedeutet, dass auch hier eine Verbesserung gegenüber den Vorjahren (2007: 4,5 %; 2008: 3,4 %) eingetreten ist.
Verpflichtungen aus
Immobilienleasing
Im Jahr 2009 gab es keine Neuaufnahmen und daher nur eine Fortführung der Verpflichtungen aus den Vorjahren. An Aufwendungen waren
hiefür € 235,0 Tsd. zu leisten. Diese Leasingfinanzierung betraf nur den
Neubau der Volksschule und des Jugendhortes Hötting-West. Mit der
Leasingrate 2009 (einschließlich der Finanzierungskosten in der Höhe
von € 16,6 Tsd.) konnte das gesamte Finanzierungserfordernis dieses
Bauvorhabens abgeschlossen und per 31.12.2009 mit einem Buchwert
von € 0,00 ausgewiesen werden.
Freie Finanzspitze
Im Haushaltsjahr 2009 ist eine Freie Finanzspitze in Höhe von
€ 5.362,3 Tsd. erwirtschaftet worden. Das Ergebnis hat sich gegenüber
dem Vorjahr (€ 18.149,5 Tsd.) um € 12.787,2 Tsd. bzw. ca. 70,5 %
verringert, wobei sich dieser massive Rückgang hauptsächlich in den
deutlich gesunkenen laufenden Einnahmen – und hier wiederum im
Wesentlichen in den stark gesunkenen Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben – begründet.
Fortdauernde Gebarung
Trotz dieser erheblichen Reduktion konnten sowohl die Tilgung von
Darlehen und Krediten als auch die Verpflichtungen aus dem Immobilienleasing zur Gänze aus dem Ergebnis der fortdauernden Gebarung
erfüllt werden.
4 Außerordentlicher Haushalt
Generelle Grundsätze
für die Mittelanmeldung
im AO-Haushalt
Zl. KA-08521/2010
Der vom Gemeinderat beschlossene AO-Haushalt 2008 stellte den unmittelbaren, fortzuschreibenden Ausgangspunkt für den über Auftrag
der Frau Bürgermeisterin zu erstellenden Investitionsplan 2009 bis
2012 dar, der wiederum in direktem Zusammenhang mit dem
AO-Haushalt 2009 zu sehen ist. Für die Anmeldung der einzelnen Jahresansätze des AO-Haushaltes 2009 hat die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft allgemeine Grundsätze erarbeitet, die als
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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