Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 12-November.pdf

- S.119

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Bei der letztjährigen Prüfung des Haftungsnachweises stellte die Kontrollabteilung betreffend ein Darlehen über € 2.565.000,00 fest, dass
als Darlehensnehmer fälschlicherweise die IISG – und nicht die einzelnen Wohnungseigentumsgemeinschaften (in diesem Fall waren es
mehrere) – aufschienen. Auf Empfehlung der Kontrollabteilung ist dieser formale Mangel von der IISG in der Folge durch Schuldnerwechselvereinbarungen entsprechend §§ 1405 ff. ABGB saniert worden.
Bezüglich des von der Stadtgemeinde Innsbruck im Jahr 2009 neu verbürgten IISG-Darlehens über € 4.800.000,00 (siehe oben) bemängelte
die Kontrollabteilung erneut, dass der Darlehensvertrag zwischen der
darlehensgewährenden Bank und der IISG abgeschlossen worden ist.
Ebenso, wie anlässlich der letztjährigen Beanstandung, empfahl die
Kontrollabteilung der IISG, in diesem konkreten Fall mit der Bank (dieselbe wie letztes Jahr) in Kontakt zu treten, um einen Schuldnerwechsel nach §§ 1405 ff. ABGB anzustrengen. Außerdem wiederholte die
Kontrollabteilung ihre Empfehlung aus dem vergangenen Jahr an die
IISG, sämtliche Darlehensaufnahmen im Bereich der IISG als Hausverwalter – also für WEGs – vor dem Hintergrund des formal korrekten
Darlehensnehmers zu überprüfen.
Die IISG informierte im Anhörungsverfahren darüber, dass der Umstand des nicht korrekt ausgewiesenen Darlehensschuldners hinsichtlich des betreffenden Darlehens im Zuge der Jahresabschlussarbeiten
des Jahres 2009 aufgefallen und die von der Kontrollabteilung angeregte Änderung bei der Bank bereits beantragt worden wäre. Eine endgültige Erledigung stand zum Zeitpunkt der Abgabe der Stellungnahme
allerdings noch aus. Weiters wurde entsprechend der Empfehlung der
Kontrollabteilung bestätigt, die Darlehensverhältnisse im Bereich der
WEGs nochmals auf die korrekten Darlehensschuldner nachzuprüfen.
Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft sagte in ihrer
abgegebenen Stellungnahme zu, in Hinkunft bei Ansuchen der Innsbrucker Immobiliengesellschaften auf Übernahme von Haftungen für
Darlehensaufnahmen für Wohnhausobjekte verstärkt auf den formal
richtigen Darlehensschuldner zu achten.
Darlehensreste per
31.12.2009 der
IIG & Co KG

Zl. KA-08521/2010

Die Kontrollabteilung nahm weiters eine Abstimmung der im „Nachweis
über den Stand an Haftungen“ angeführten Darlehensreste zum
31.12.2009 mit den bei der IIG & Co KG aufliegenden Banksaldenbestätigungen vor. Als Ergebnis daraus hielt die Kontrollabteilung fest,
dass für den Bereich der IIG & Co KG keine Differenzen festgestellt
worden sind und somit die in den Saldenbestätigungen der Banken per
31.12.2009 ausgewiesenen Darlehensreste mit den im Haftungsnachweis per 31.12.2009 ausgewiesenen Darlehensständen vollständig korrespondierten.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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