Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-Fortsetzung-gsw.pdf

- S.11

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- 813 -

nehmenden Bevölkerung bewährt haben
und nunmehr regelmäßig am Marktplatz
stattfinden. Diese werden bei der jährlichen
Planung der Platzvergabe entsprechend
berücksichtigt. Insbesondere wird in diesem
Zusammenhang auf die Veranstaltungen
Bergsilvester, New-Orleans-Festival, Hamburger Fischvergnügen, Boulder WC sowie
auf die diversen Laufveranstaltungen verwiesen.

Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 11.10.2013 wurde den Klubs und
den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung
gestellt.
3.

Einbringung von Anfragen

Auch für Public Viewings im Rahmen von
Fußball Weltmeisterschaften (WM) und Europameisterschaften (EM) wurde und wird
der Marktplatz gerne genutzt.

3.1

Subventionspraxis im Bereich
Soziales (GR Kunst)

Zwischen diesen etablierten Veranstaltungen im Jahreszyklus wird der Marktplatz
darüber hinaus auch immer wieder für neue
Markt- und Veranstaltungskonzepte (wie
z. B. Franzosenmarkt, Kunsthandwerksmarkt, Integrationsfest etc.) zur Verfügung
gestellt, um hier auch flexibel auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Schließlich finden bei entsprechender Disponibilität
des Marktplatzes auch kommerzielle Promotionveranstaltungen dort statt.
Allerdings wird von der Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus, auch darauf geachtet, dass der Platz - im Hinblick auf die Interessen der betroffenen Anwohnerinnen bzw.
Anwohner (insbesondere Vermeidung von
Lärmemissionen) - nicht für zu viele Veranstaltungen zur Verfügung gestellt und gegebenenfalls auf andere Plätze (z. B. Sparkassenplatz etc.) verwiesen wird.
Zu Frage 5.: Siehe beiliegende Aufstellungen.

GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern folgende Anfrage:
StR Pechlaner wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1.

Welche Gesamtsummen wurden in den
Jahren 2006 bis 2012 jeweils für Förderungen von nicht der öffentlichen Hand
zurechenbaren Organisationen bzw.
Trägern und Trägerinnen unter dem Titel "Soziales" aufgewendet und welchen Anteil am städtischen Sozialetat
machten diese Summen jeweils aus?

2.

Welche nicht der öffentlichen Hand
zurechenbare Organisation bzw. Trägerinnen und Träger wurden in den
Jahren 2006 bis 2012 unter dem Titel
"Soziales" gefördert und wie hoch waren jeweils die jährlichen Fördersummen für diese, aufgeschlüsselt nach
Jahres- und Sondersubventionen?

3.

Wie wird hinsichtlich der in Frage 2.
angeführten Förderungen jeweils die in
§ 2 Abs. 1 der Subventionsordnung der
Stadt Innsbruck festgelegte Vergabevoraussetzung eines "erkennbaren Bezug(s) bzw. Nutzen(s) für die Stadt
Innsbruck und deren Bewohnerinnen
bzw. Bewohner" überprüft?

4.

Wie wird hinsichtlich der in Frage 2.
angeführten Förderungen jeweils die in
§ 2 Abs. 3 der Subventionsordnung der
Stadt Innsbruck festgelegte Vergabevoraussetzung der "Beachtung der
Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit"
überprüft?

5.

Gibt es - wenn auch nur informell im
Rahmen der geübten Praxis in den ein-

Zu Frage 6.: Siehe beiliegende Aufstellungen.
Zu Frage 7.: Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind
offiziell zwei Großveranstaltungen (NewOrleans-Festival und Hamburger Fischvergnügen, beide befinden sich derzeit im Genehmigungsstadium) angemeldet worden.
Erfahrungsgemäß werden jedoch die meisten Veranstaltungen erst gegen Ende des
Jahres der Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und
Tourismus, gemeldet.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt zwei Stunden.

GR-Sitzung 21.11.2013 (Fortsetzung der am 24.10.2013 vertagten Punkte)