Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-Fortsetzung-gsw.pdf

- S.17

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 12-Oktober-Fortsetzung-gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 819 -

ben, die so ein Krematorium unbedingt befürworten. Es gibt mittlerweile einen Spezialisten auf dem Gebiet, Reinhold Strasser,
der seit langem die Kleintierbestattung Tirol
betreibt. Er hat bereits Angebote einholt und
sich auch überlegt, so etwas selber zu errichten. Reinhold würde sich auch als Berater zur Verfügung stellen.
4.6

I-OEF 123/2013
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Installierung einer
Arbeitsgruppe auf Basis der Studie "Leistbares Wohnen"
(GRin Moser)

GRin Moser: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) wird gemeinsam mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte und den zuständigen Ämtern beauftragt, auf Basis der Studie "Leistbares
Wohnen" eine Arbeitsgruppe zu installieren,
die sich mit dem Verkauf der ausfinanzierten Stadtwohnungen befasst und ein Modell
erarbeitet, das den Mieterinnen bzw. Mietern die Möglichkeit gibt, die Wohnungen
günstig zu erwerben und die daraus lukrierten Mittel für eine Neubauoffensive in Innsbruck zu verwenden.
Moser e. h.
Ich würde bitten, dass man diesen Antrag
prüft. Es würde mir sehr leid tun, wenn man
den Antrag, ohne darüber nachzudenken,
"schubladisiert" oder ablehnt. Daher bringe
ich diesen ein.

Beschluss des Gemeinderates vom
30.9.2008) rot gefärbten Zonen, insbesondere betreffend die Maria-Theresien-Straße,
den Eduard-Wallnöfer-Platz, den Sparkassenplatz, den Bozner Platz und den südlichen Rennweg (inklusive des dem Tiroler
Landestheater vorgelagerten Platzes) bis
zur Höhe der nördlichen Gebäudegrenze
der Congress- und Messe Innsbruck
GesmbH (CMI) durch die zuständigen
Dienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck
prüfen zu lassen und dem Gemeinderat
anschließend über das Prüfergebnis zu berichten.
Haager, Dengg, Federspiel, Gregoire,
Mag. Abwerzger und Kunst, alle e. h.
Die Ortspolizeiliche Verordnung E 14 wurde
mit Beschluss des Gemeinderates vom
30.9.2008 in Kraft gesetzt. Sie regelt - unter
Rücksichtnahme auf die ortsansässigen
Gastronomiebetriebe - ein Alkoholverbot,
das sich derzeit auf die nähere Umgebung
des Hauptbahnhofes Innsbruck beschränkt.
Aufgrund zunehmend unerfreulicher Erscheinungen wie Vermüllung oder Absonderung von Körperausscheidungen in bestimmten Bereichen der Innenstadt scheint
es aber angebracht, über eine räumliche
Ausweitung der geltenden Verordnung
nachzudenken.
4.8

I-OEF 125/2013
Stadt Innsbruck und Beteiligungsunternehmen, Überprüfung
von Zahlungen innerhalb der
Skontofrist bzw. innerhalb des
Nettozahlungsziels
(GR Mag. Stoll)

GR Mag. Stoll: Ich stelle folgenden Antrag:
4.7

I-OEF 124/2013
Ausweitung des Geltungsbereiches der Ortspolizeilichen Verordnung E 14 (Alkoholverbot)
(GR Haager)

GR Haager: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird beauftragt, die
Ausweitung der in der Vorlage zur Ortspolizeilichen Verordnung E 14 (Alkoholverbot,

Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin möge erheben, wie
häufig im Verhältnis zur Gesamtzahl der
erhaltenen Eingangsrechnungen seitens
Dritter ein angebotener Skonto ausgenutzt
wird, wie viel dieser monetär ausmacht bzw.
in welchen Relationen die Summen stehen.
Falls der Skonto nicht ausgenutzt wird, soll
erhoben werden, in welchem Ausmaß die
Zahlungen innerhalb und außerhalb des
Nettozahlungsziel erfolgen, sowohl prozentuell als auch monetär. Des Weiteren ist

GR-Sitzung 21.11.2013 (Fortsetzung der am 24.10.2013 vertagten Punkte)