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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.13

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ExpertInnen haben in ihrem Gutachten,
angeregt von der Tiroler Landesinnung Bau,
festgestellt, dass unverhältnismäßige
Baustandards zu den wesentlichen Kostentreibern beim geförderten Wohnbau zählen.
Die Tiroler Landesregierung hätte seit Jahren die Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen zu setzen. In Tirol sind derzeit ab
drei Etagen Aufzugsanlagen vorgeschrieben, selbst bei Gebäudeaufstockungen.
Dadurch werden viele Wohnungen unnötig
teuer. Im Land Vorarlberg sind Lifte erst ab
vier Stockwerken notwendig und auch nur
bei mehr als zehn Wohnungen erforderlich.
Die Anzahl der vorgeschriebenen Parkplätze für Autos - das sind derzeit bis zu drei
Stellplätze pro Wohnung - ist viel zu hoch
und könnte durchaus reduziert werden.
(GRin Mag.a Schwarzl: Diese Vorschrift gibt
es in der Stadt Innsbruck gar nicht!)
Fachleute haben auch im Bereich der Ausstattung und der Brandschutzauflagen
überhöhte Standards festgestellt. Würden
diese auf ein vernünftiges Maß zurückgefahren werden, könnten die Baukosten für
den geförderten Wohnbau um bis zu 5 %
gesenkt werden. Ebenso gibt es bei der
Adaptierung des Mietkaufmodells Aufholbedarf. Die öffentlichen Wohnbaugesellschaften horten die Gewinne, statt in den Bau zu
investieren. Ich darf an den Bericht des Österreichischen Rechnungshofes (RH) erinnern, der die Empfehlung enthielt, der Bereitstellung von günstigem Wohnraum Vorrang gegenüber höheren Erträgen einzuräumen.
Der Jahresabschluss 2010 der Tiroler Gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungs
GesmbH (TIGEWOSI) hat Rücklagen von
über € 61 Mio aufgewiesen. Bei der "Neuen
Heimat Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) waren sie im Bilanzjahr 2010 noch viel höher.
Wie können das Land Tirol und die Stadt
Innsbruck als GesellschafterInnen tätig
werden, damit die breite Masse der Bevölkerung mit dem Einkommen auskommt?
Für die Jugendlichen sind die Wohnkosten
oft viel zu hoch. Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) fordert seit Jahren, dass
Jugend-Startwohnungen geschaffen werden, wie es in anderen österreichischen
Bundesländern schon längst der Fall ist.
GR-Sitzung 24.10.2013

Besonders für Jugendliche, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, ist der Schritt in
die Eigenständigkeit oft sehr schwierig. Um
sie vor der Schuldenfalle durch die hohen
Kosten wie Kaution und Maklergebühren zu
bewahren, sollten das Land Tirol und die
Landeshauptstadt Innsbruck in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften ein Konzept entwickeln, um Jugendlichen in den ersten zwei bis drei Jahren günstigere Wohnungen anbieten zu
können.
Ausreichender Wohnraum ist also nicht nur
eine Frage der Baudichte, sondern auch der
sozialen politischen Einstellung.
GR Mag. Kogler: Es ist positiv, wenn die
Stadt Innsbruck wächst und es Zuzug gibt.
Wenn man sich die baltischen Länder ansieht, vor allem die lettische Hauptstadt Riga, ist es erschreckend, wie viele Personen
absiedeln, weil es keine Arbeit gibt. Die
Stadt besteht zwar noch im Zentrum, rund
herum ist aber fast nichts mehr.
Wie StR Mag. Fritz angesprochen hat,
könnte man ein Schwimmbad schon in die
Peripherie hinauslegen. Es ist aber in diesem Zusammenhang auch wichtig, den
ländlichen Raum und vor allem die Bezirksstädte zu stärken. Ein Schwimmbad ist gut
und recht, viel wichtiger wäre aber, mit
Maßnahmen in Bezug auf die Kinderbetreuung anzufangen, die in weiten Bereichen
des Landes Tirol nicht ganztägig zur Verfügung steht. Damit würde man den ländlichen Raum stärken und den Zuzug in die
Landeshauptstadt Innsbruck hintanhalten.
Auch beim Thema Bahnverkehr bzw. öffentlicher Verkehr (ÖV) sind wir uns hier ja in
weiten Bereichen einig.
Wir waren in der Partnerstadt Freiburg im
Breisgau, das von seiner topographischen
Lage recht unterschiedlich zur Stadt Innsbruck ist. Aber auch dort wird über einen
neuen Stadtteil nachgedacht.
Immer werden die exorbitanten Preise am
Wohnungsmarkt und die bösen VermieterInnen an den Pranger gestellt. Wie es
GR Kritzinger angesprochen hat, müssen
aber ebenso die rechtlichen Rahmenbedingungen durchleuchtet werden. Dazu gehört
auch das Mietrechtsgesetz (MRG).
Die meisten Wohnungen sind von der gesetzlichen Reglementierung her schon auf