Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.37
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von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) getragen. Die MieterInnen sind
natürlich froh, wenn das gemacht wird. Es
ist auch positiv für die KundInnen und für
alle BewohnerInnen der Stadt Innsbruck.
GR Appler: Ich stimme zu, dass es einen
Schritt in die richtige Richtung gibt. Wir stellen damit die Betriebsgesellschaft neu auf.
Man wird gleichzeitig nicht umhin kommen,
auch intern die Spielregeln neu zu definieren. Wie die Frau Bürgermeisterin erwähnt
hat, war unter der Ägide der Tiroler Landeslandwirtschaftskammer (LK) und der Wirtschaftskammer Tirol (WKO) nicht alles geregelt, was ehrlich gesagt mit diesen Institutionen auch nicht einfach ist.
Mit den Baumaßnahmen für die Regionalbahn steht eine der größten Bewährungsproben für die Markthalle an. Die Grabungen in diesem Bereich werden direkten Einfluss auf die Geschäfte haben, es stellt sich
die Frage, welche Begleitmaßnahmen gesetzt werden sollen. Der heutige Schritt ist
unumgänglich. Er ist ein Anfang.
Ich hoffe, dass der neue Geschäftsführer
weiterhin so großes Engagement an den
Tag legen wird. Es soll ein zukunfts- und
tragfähiges Konzept aufgestellt werden,
damit dieses Herz der Stadt Innsbruck erhalten bleibt.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
23.10.2013 (Seite 709) wird angenommen.
15.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
15.1
IV 9399/2013
"""""""""""""" """"""""""", Fenstertausch im
vierten Obergeschoß, Top 10, des
Gebäudes Anichstraße """""""""
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.9.2013:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck der Miteigentümerin des Gebäudes Anichstraße """"""""""",
""""""""""""" """""""""""""""", für den Fenstertausch im
vierten Obergeschoß, Top 10, einen nicht
GR-Sitzung 24.10.2013
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 7.980,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
15.2
IV 10251/2013
""""""""""""""""" """"""""", Dachsanierung,
Fenster und Jalousien, Conradstraße """""""""
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.10.2013:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck dem Eigentümer
des Gebäudes Conradstraße """"""""""""", """"""""""
""""""""""""""""""", für die Dachsanierung sowie für
Fenster und Jalousien einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 23.370,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
15.3
IV 10253/2013
"""""""""""""""""""""""""" & Mitbesitzer, Fassadenrestaurierung Maria-Theresien-Straße Nrn. """"" """""" """""
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.10.2013:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck dem Eigentümer
des Gebäudes Maria-Theresien-Straße """""""""""""""" """""""" """""", """"""""""""""""""""""""""""" & Mitbesitzer, für die Fassadenrestaurierung einen
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
der Höhe von € 13.250,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.