Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.53

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Beanstandung: Dem Erfordernis, bis Ende
des ersten Quartals des Folgejahres die
tatsächlichen Kosten nachzuweisen, ist nur
ein Teil der Gemeinderatsklubs nachgekommen. Die weiteren Gemeinderatsklubs
haben die entsprechenden Unterlagen erst
im Verlauf der Einschau durch die Kontrollabteilung, über Anforderung des Büros
der Bürgermeisterin beziehungsweise der
Mag.-Abt. I, Besoldung, vorgelegt.
Empfehlung: Künftig sollten Akontozahlungen für das laufende Jahr erst nach Vorlage
adäquater Verwendungsnachweise für das
abgelaufene Kalenderjahr geleistet werden.
Die Reaktion im Anhörungsverfahren: Der
Empfehlung wird nachgekommen.
Beanstandung: Rückforderungsansprüche
der Stadt Innsbruck gegenüber Gemeinderatsklubs waren noch nicht geltend gemacht
worden.
Empfehlung: Entsprechende Maßnahmen
sollten eingeleitet werden.
Reaktion im Anhörungsverfahren: Der Empfehlung wird nachgekommen.
Belege für Honorarabrechnungen von Projektdienstleistungen:
Beanstandungen: Auf schriftlichen Rechnungen waren die anzuführenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UID) nicht
erkenntlich.
Empfehlung: Es sollte auf Einhaltung der
Rechnungsmerkmale Augenmerk gelegt
werden.
Reaktion im Anhörungsverfahren: Der Empfehlung wird nachgekommen.
Die Kontrollabteilung wirkt im Zeitraum April
bis Juni 2013 bei drei Haftbrieffreigaben mit.
Die Gesamtdeckungssumme betrug
€ 31.401,50.
Beanstandungen: Keine.
Es wurden vier Vergabevorgänge mit einem
Netto-Gesamtvolumen von € 914.047,43
überprüft.
Beanstandungen: Keine.
Vom Kontrollausschuss wurde der Bericht
zur Kenntnis genommen und wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
GR Mag. Stoll: Es geht um die Abrechnung
der Gemeinderats- und Klubmitglieder, die
GR-Sitzung 24.10.2013

erst akontiert werden und dann im Nachhinein zu verifizieren sind. Das heißt, zu
prüfen, ob das auch ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Für unsere Fraktion möchte
ich festhalten, dass es im Großen und Ganzen auf Punkt und Beistrich gepasst hat.
Ich möchte hier schon in Richtung Opposition sagen, dass mir eine Sache "aufstößt":
Die Opposition zeigt immer mit dem Finger
und legt ihn in die Wunden. Berechtigterweise bitte ich auch hier die Hausaufgaben
zu machen. Eine Lohnabrechnung, wie sie
von jedem § 1 Kaufmann erwartet wird, sollte schon passen. Das ist primitivste Mathematik. Aber wenn einige um 50 % und manche um 35 % abweichen, stellt sich mir eine
Frage: Wenn eine einfache Lohnabrechnung nicht stimmt, wie geht das dann jemals mit der Kameralistik und wie kann man
dann überhaupt einen Jahresvoranschlag
der Landeshauptstadt Innsbruck erstellen?
GR Grünbacher: Manches mal liegt der
Teufel ja im Detail. Ich muss das leider für
uns sagen, denn es war so. Das nur zur
Erklärung, denn ich muss mich nicht rechtfertigen.
Es handelte sich um € 1.700,--. Wir haben
das Glück gehabt, dass wir unsere Geschäftsführerin schon seit Jahren beschäftigen. Das ergab den Teil mit der Aliquotierung der Sonderzahlungen, der nicht gestimmt hat. Die Stadt Innsbruck bezahlt natürlich nur das, was ab dem Wahltag 2012
passiert ist. Die Geschäftsführerin hat die
volle Sonderzahlung bekommen, welche ihr
arbeitsrechtlich auch zusteht.
Das zur Erklärung, dass nicht immer gleich
ein Skandal dahintersteckt. Es war einfach
nur ein Berechnungsfehler! Ich glaube
grundsätzlich, dass es in einem vollen Kalenderjahr besser wird. Die gebrochenen
Jahre sind immer ein spezielles Thema.
Aber in den vollen Jahren wird das ganz
sicher besser sein. Ich sehe das nun bei
allen als "Einspielung", aber da ist nichts
Illegales passiert. Man muss das schon ein
bisschen entskandalisieren.
GR Mag. Abwerzger: Zu diesem Thema
dachte ich, ich könnte es mir ersparen, etwas zu sagen. Aber nun ist es doch nicht
so. Wir waren eine junge Fraktion. Wir hatten keine Gelder aus der Vorzeit mitgenommen oder sonst etwas. Ich habe, genau
wie ich bin, für die Abrechnung unseres