Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.78
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haben besondere Anforderungen und sind
nicht immer die Ersten auf der To-do-Liste,
wenn es darum geht, für Widmungen und
Veränderungen in den entsprechenden Paragraphen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 (TROG ) die Zustimmung zu bekommen. Das ist auch deshalb so, weil wir
als Stadt Innsbruck ein Sonderfall sind. Das
muss man auch so sehen.
Ich bitte Sie, miteinzubeziehen, was ermöglicht werden kann und in welchem rechtlichen Rahmen diese Schritte gesetzt werden. Ich bitte Sie auch, die Aufgabe und
Verantwortung des Gemeinderates wahrzunehmen. Es sitzen hier die gleichen und
entscheiden darüber. Wir geben uns nichts
aus der Hand. Die Sache wird uns auf jeden
Fall noch befassen.
Ich komme nun auf die Wortmeldung von
GR Mag. Abwerzger zurück. Bei der Frage,
wer entscheidet, ist es von der Verantwortung und von der Zuständigkeit in einem
demokratischen System richtig, wenn man
sagt, dass man das nur dem Amtssachverständigen überlässt? Dipl.-Ing. (FH) Siegele
gibt dann das vor, was 40 GemeinderätInnen entscheiden werden? Dieses
Abgeben ist in dem einen oder anderen Fall
durchaus nicht nachteilig. Aber, wir müssen
uns schon darüber bewusst sein, wer hier
wie seine Meinung einbringen kann, wer
welche Rolle und welche Position hat. Welche weiteren Möglichkeiten haben wir zusätzlich, um eine sogenannte Reißleine
einzuziehen? Man entscheidet darüber,
wenn der Projektsicherungsvertrag nicht
entspricht. Darauf wird man ein besonderes
Augenmerk legen müssen, denn dann haben wir hier eine Reißleine.
Aber, wir können uns auch nicht ganz der
Verantwortung entziehen. Feiner sind Unterlagen, in denen alles eitel Wonne ist, das
gebe ich schon zu. Wir haben uns bei mehreren Besprechungen im Rahmen eines
Jour fixe mit dem Investor, mit den Gutachtern und mit unseren MitarbeiterInnen sowie
den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte getroffen. Es gibt einfachere Projekte, aber dies
ist eines, das in der Stadt Innsbruck jedenfalls eine Chance verdient.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
GR-Sitzung 24.10.2013
GR Mag. Kogler: Ich möchte mich bei
StR Mag. Fritz bedanken. Er hat die Fakten
sehr schlüssig, ausführlich und argumentativ dargelegt. Ich muss sagen, dass mir das
sehr gut gefallen hat. Ich kann die Argumente durchaus nachvollziehen. Ich denke
auch, dass wirklich exquisiter Wohnraum
entsteht. Ich wundere mich aber bei den
Kollegen der Sozialdemokratischen Partei
Österreichs (SPÖ) über ihre Wortmeldungen! Wir haben heute in der "Aktuellen
Stunde" über die Errichtung von neuen
Wohnungen, sowie die Verdichtung bzw.
Errichtung eines neuen Stadtteiles diskutiert. Ich muss Euch ehrlich sagen, jetzt
bauen wir Wohnungen!
Nebenbei möchte ich der Frau Bürgermeisterin sagen, dass ich doch oft in der Bundeshauptstadt Wien war. Dort ist das Motel
"One" direkt neben dem Westbahnhof und
dem Gürtel. Ich habe dort nicht nur eine,
sondern mehrere Nächte verbracht. Man
kann immer sagen, dass das nur ein Motel
ist! Aber ich muss wirklich sagen, dass ich
dort sehr gut gewohnt habe. Man hört innen
eigentlich fast überhaupt nichts. Es funktioniert mit den heutigen Mitteln sehr, sehr gut,
an einem stark frequentierten Standort zu
nächtigen. Ich bin selbst in der Bürgerstraße
- Ecke Anichstraße aufgewachsen. Das ist
genau dort, wo die Straßenbahn die Kurve
fährt. Straßenseitig, im ersten Stock habe
ich gewohnt! Damals hat es noch keine
Lärmschutzfenster gegeben. Es war nicht
immer leise und wir sind ab und zu nachts
aufgewacht. Das betraf aber eher jene, die
bei mir übernachtet haben, wenn die erste
Straßenbahn "gerumpelt" ist.
Das Projekt steht für sehr exquisiten Wohnraum. Deshalb finde ich, dass eigentlich
auch die Eigenverantwortung der KäuferInnen bzw. jener, die dort einziehen, über
dem stehen muss, was die Sachverständigengutachten aussagen. Diese Eigenverantwortung ist für mich das entscheidende
und höher zu bewerten. Diese müssen dann
sagen, dass sie dort wohnen wollen oder
nicht.
Zu den Sachverständigengutachten möchte
ich noch ein kleines Beispiel bringen: Beim
Fallschirmspringen sagt der Sachverständigengutachter, wenn wir z. B. in die Stadt
Innsbruck springen, das das nicht möglich
ist. Er muss das einfach ablehnen, denn er
hat seine Rahmenbedingungen als Sach-