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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.80

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- 754 -

Durchmischung gegeben sein. Wie in der
Hochhaus-Studie enthalten, soll der Bereich
auch mit öffentlichen Einrichtungen durchmischt werden.
Zum damaligen Vorschlag, dort studentisches Wohnen zu errichten, hieß es ganz
klar: "Studentisches Wohnen wird an diesem Standort nicht für geeignet erachtet."
Vor allem der dominante Teil soll für die
öffentliche Nutzung zugänglich sein. Auch
wurde damals ein Beispiel genannt, bei dem
es genau so eine Planung mit Balkon, der
geschlossen werden kann, also LoggienAtmosphäre, gegeben hat. Das war damals
beim Projekt "Bürgergarten" angedacht.
Das ist weit weg vom Verschiebebahnhof.
Dort ist nicht diese Situation der Lärmbelastung in der Nacht gegeben.
Dazu meinte Frau Bürgermeisterin damals:
"Zum Glück kam es dort zu keiner Wohnnutzung, sondern zur Büronutzung!" Sie hat
das begrüßt, dass das damals passiert ist.
Zudem gab damals auch noch die Diskussionen um die Netto- und Bruttogeschoßflächen.
Wenn ich darauf hinweisen darf, ist dann
auch noch von Dir, Frau Bürgermeisterin,
erwähnt worden, dass Mag. Schafferer nicht
explizit an Wohnungen für AnlegerInnen
denkt, sondern eher an BetreiberInnen, die
studentisches Wohnen fördern. Dafür hätte
er schon einen Interessenten. Das ist damals in diese Richtung argumentiert worden.
Im Grunde genommen war damals die absolute Klarheit vorhanden, dass dieses Gebiet für eine durchmischte Nutzung geeignet
ist, sprich, was man in einem beschränkten
Kerngebiet machen kann. Wir haben jetzt
eine 180 Grad Wendung und es soll nur
noch Kerngebiet vorhanden sein. Davon
muss man wirklich abraten, auch wenn
Dr. Rhomberg sein Gutachten abgegeben
hat und dies auch von der Fiby ZT - GmbH
relativiert wurde. Dieses Gutachten sagt,
dass im Wohnbereich die Belastung kaum
merkbar oder wesentlich geringer ist. Das
ist trotzdem nicht mit der Wohneignung im
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) vereinbar.
Das Problem ist, dass die Sache bei einem
Hotel regelbar ist. Es werden verschlossene
Fenster errichtet, die nicht geöffnet werden.
GR-Sitzung 24.10.2013

Die Hotelzimmer haben auch keine Balkone. Aber jetzt werden Wohnungen verkauft.
Um hier als Advocatus Diaboli zu sprechen:
Jemand, die oder der bei offenem Fenster
und Loggia lebt, geht nach drei Jahren zum
Arzt, weil sie/er Schlafbeschwerden hat, da
man ohne frische Luft oder dem Gefühl,
dass frische Luft von außen hereinkommt,
nicht leben kann. Da diese Person das nicht
mehr aushält, lässt sie sich ein medizinisches Gutachten erstellen. Darin wird festgestellt, dass solche Stressbelastungen
gegeben sind, dass man deshalb krank
wird.
Der Projektant kann sich "abputzen", denn
er sagt, dass er einen rechtsgültigen Baubescheid hat und das daher nicht sein Problem ist. Man müsste sich daher an die Stadt
Innsbruck wenden, denn diese hat die
Widmung Kerngebiet erlassen und argumentiert, dass diese Wohneignung hat. Die
Sache wird auf zivilrechtlichem Weg verhandelt. Ich bin gespannt, wie dies entschieden wird.
Der Projektsicherungsvertrag wurde noch
von niemandem durchjudiziert. Aber, dieser
hält bei solchen Dingen nicht. Das ist der
große Knackpunkt.
Das Projekt ist superelegant gelöst, das
Problem liegt in der Nutzung. Wenn wir dort
beschränktes Kerngebiet nutzen, dann ist
das ohne Weiteres annehmbar und man hat
damit kein Problem. Aber mit der Kerngebietswidmung mit einer ausschließlichen
Wohnnutzung ist das sehr kritisch. Ich rate
dringend ab, das so zu widmen.
GR Haager: StR Mag. Fritz, Respekt. Du
hast heute die Ware angepriesen! Dagegen
ist ein Hamburger Fischmarktverkäufer gar
nichts!
Ich möchte nur auf zwei Aspekte eingehen.
Du hast lang und breit erklärt, wie teuer das
Grundstück ist und welche Mittel der Investor in die Hand genommen hat. Ich mache
es kurz: Als Conclusio gilt, dass man dem
Investor das Projekt schon genehmigen
muss, wenn so viel Geld im Spiel ist! Das ist
mir aber egal, das muss er selbst wissen.
Das ist sein Risiko. Als Geschäftsmann
muss er wissen, wofür er investiert. Er kann
nicht sagen, ich habe viel bezahlt, deshalb
möchte ich jetzt diese Widmung haben. Das
ist das eine.