Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.99

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städtische Nutzungsfläche, die nicht zum
Wohnbauförderungspreis zur Verfügung
steht. Vor allem auch die Sache, wie auf der
anderen Seite die Passivhaus-Technik beworben wird. Wir haben aber auch einzubeziehen, was heute technisch möglich ist. Ich
kann Grundstücke einfach nicht nach dem
bewerten, was irgendwo auf der grünen
Wiese passiert, sondern muss die Technik,
die mir zur Verfügung steht und die ich,
wenn ich investieren will, auch entsprechend um- und einsetzen. So kann das
Grundstück für die NutzerInnen zur Verfügung stehen.
Das waren die letzten Punkte, die ich dazu
anführen möchte. Ich hoffe sehr, dass wir
heute zu einen mehrheitlichen Beschluss
kommen. Wir werden auch sehr intensiv
und mit Spannung verfolgen, wie das Projekt aus Sicht der Aufsichtsbehörde zu beurteilen ist. Wir werden verfolgen, wie es mit
diesem Projekt technisch weitergeht. Der
letzte Stand liegt noch nicht vor, da sich die
ArchitektInnen nicht nur bemühen, sondern
dies auch in Maßstäbe umsetzen wollen. So
hoffe ich doch, dass wir relativ rasch mit
diesem Projekt weiterkommen. Damit dieser
Bereich sowohl dem Handel als auch für
das Wohnen für die vielen Menschen zur
Verfügung steht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
in

in

GR Dr. Pokorny-Reitter: Am Mitterweg
war es so, dass es nach der Besiedlung des
Passivhaus-Projektes starke MieterInnenproteste gegeben hat. Alle MieterInnen, die
mit diesem Verbot des Raumlüftens nicht
zurande kamen, haben eine andere Wohnung bekommen.
StR Gruber: Ich versuche nur ganz kurz ein
paar Missverständnisse aufzuklären.
GR Mag. Abwerzger hat das Wort Ermessensspielraum verwendet. Das habe ich nie
verwendet! Es ist eine Ermessensfrage. Es
ist eine Frage! Wer den Unterschied nicht
kennt, dem kann ich das noch nachher im
Detail erklären.
Eines ist mir noch ganz besonders wichtig:
Ihr stellt das jetzt so hin, als ob Ihr die finale
juristische Erklärung hättet. Ich sage es
GR-Sitzung 24.10.2013

nochmals. Ich habe sie nicht. Ich gehe davon aus, wenn die Frau Bürgermeisterin
diesen Antrag zur Abstimmung bringt, dann
kann man in dieser Ermessensfrage persönlich entscheiden. Das werden alle GemeinderätInnen jetzt tun müssen.
Wenn im Tiroler Landtag von diversen
Oberbehörden eine Reihe von Beschlüssen
aufgehoben wurden, dann muss man auch
das Vertrauen haben. Ich habe es heute in
die Oberbehörde Land Tirol. Diese wird uns
spätestens in einigen Wochen oder Monaten sagen, ob wir einen "Topfen" beschlossen haben oder nicht. Aber diese Entscheidung zu treffen, die lasse ich mir nicht nehmen. Deshalb möchte ich dazu auffordern,
dass wir zur Abstimmung kommen.
Einen Satz noch zur Wortmeldung von GRin
Dr.in Pokorny-Reitter. Ich habe ein großes
Vertrauen in die MitarbeiterInnen der Stadt
Innsbruck. Aber, ich habe von fast jedem
Stadtsenatsmitglied irgendwann einmal gehört, dass in irgendeinem Akt, zu irgendeiner Sache, MitarbeiterInnen auch etwas
geschrieben haben, das nicht so ganz richtig war. Ich will jetzt nicht die Dinge, die Du
vorgetragen, hast bewerten. Ich bin deshalb
in diesem Gemeinderat und kein Mitarbeiter
in der Beamtenschaft, weil ich ein Mandat
habe. Ich wurde von der Bevölkerung gewählt und muss auf Basis anderer Kriterien
entscheiden. Wir sind zwar kein gesetzgebendes Organ, aber das ist die Aufgabe der
Politik.
GRin Duftner hat Hans Kelsen zitiert. Wir
haben heute zwar keine gesetzgebende
Funktion, aber wir müssen interpretieren.
Das können heute alle machen und ich hoffe, dass wir in der Abstimmung dann zu
einem Ergebnis kommen. Ich hoffe, das
dann in der Interpretation auch diese Diskussion wiedergegeben wird. Denn ganz
ohne Sorge, ob das richtig oder falsch ist,
bin ich jetzt auch nicht. Aber, ich bin nicht
so weise und wissend, wie vielleicht andere.
Ein letzter Satz noch: Ich war leider im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte nicht dabei. Ich habe mich nochmals bei GR Appler und beim stellvertretenden Magistratsdirektor erkundigt. Für mich
ist es in der Diktion - das ist ein Unterschied
-, wenn ich als Jurist die Worte empfehle,
vertrete oder geht nicht verwende, in unserer Rechtsordnung so. Das müsste