Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.182

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Abschließend merkte die Kontrollabteilung an, dass in der Saison
2012/13 die vom StS festgesetzten Tarife in ihrer korrekten Höhe zur
Anwendung gelangt sind.
5.2.12 Personal
(Tages)Dienstzeit

Die Personaleinsatzplanung wird jährlich vom Leiter des Amtes für
Sport vorgenommen und vor Eröffnung der KELPs an die dort diensthabenden Mitarbeiter ausgehändigt. Angepasst an die Öffnungszeiten
der KELPs (täglich von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr) sah der vom Amtsleiter erstellte Dienstplan eine (Tages)Dienstzeit je Mitarbeiter von 07.00
Uhr bis 22.00 Uhr vor. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit
(15 Stunden) war unter Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes
eine Ruhephase von 2 Tagen vorgesehen.
In Anbetracht der von den städtischen Mitarbeitern während der Eislaufsaison eines jeden Jahres zu leistenden Tagesarbeitszeit von
15 Stunden hat die Kontrollabteilung angeregt zu prüfen, ob bei den
vorgegebenen Öffnungszeiten (10.00 Uhr) aus organisatorischer Sicht
ein Dienstbeginn um 07.00 Uhr jedenfalls erforderlich ist.
Dazu teilte das Amt für Sport in seiner Stellungnahme mit, dass die
Arbeitszeit einvernehmlich mit den Platzwarten festgelegt worden ist.
Nach Rücksprache mit den Bediensteten und aufgrund von Kontrollen
durch den Amtsleiter wäre derzeit vorgesehen, diese Diensteinteilung
beizubehalten. Nichtsdestotrotz werde das Amt für Sport „mit der
MA I/Besoldung prüfen, ob eine Reduzierung der Tagesarbeitszeit allenfalls notwendig ist“.

Änderung
Dienstplan

Aus den von den Bediensteten der Stadt Innsbruck vor Ort geführten
händischen Aufzeichnungen ging zum Teil hervor, an welchem Tag
welcher städtische Mitarbeiter tatsächlich seinen Dienst versehen hat.
Eine Abstimmung mit dem vom Amt für Sport für die Saison 2012/13
und 2011/12 jeweils erstellten Dienstplan zeigte, dass in Einzelfällen
von den städtischen Mitarbeitern die ihnen verordneten Arbeitstage und
Ruhephasen nicht eingehalten worden sind.
Auf diesen Umstand hin angesprochen teilte der im Sportamt für die
KELPs zuständige Sachbearbeiter mit, dass ihm eine Änderung des
Dienstplanes nicht bekannt war bzw. gegeben wurde. Überdies stellte
die Kontrollabteilung fest, dass vom Amt für Sport weder Aufzeichnungen über tatsächliche Arbeits- und Abwesenheitszeiten geführt noch
von den betroffenen städtischen Mitarbeitern eingefordert worden sind.
Im Hinblick auf die Einhaltung der Höchstgrenzen in Bezug auf die Heranziehung von Arbeitnehmern zur Dienstleistung des wöchentlichen
Arbeitsablaufes und der gesetzlich geregelten Mindestdauer der erforderlichen Ruhezeit hat die Kontrollabteilung empfohlen, künftig sämtliche Arbeits- und Abwesenheitszeiten in einem Arbeitszeitnachweis zu
dokumentieren und im Amt für Sport evident zu halten.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens merkte das Sportamt hiezu an,
dass im Zuge der Neuanschaffung eines elektronischen Kassensystems (Saison 2013/14) die Zeiterfassung mittels Key Card Schlosses
vorgesehen wäre.

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Zl. KA-02182/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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