Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.186

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lents für eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter des gehobenen
Dienstes zu leisten, für welche bzw. welchen ebenfalls der Schemaansatz zuzüglich der obzitierten Zulagen in Anschlag zu bringen sei.
Nicht eingerichtete
Einnahmepost

Analog zur ausgabenseitig eröffneten Ausgabepost hätte für allfällige
Rückforderungen der Stadt eine korrespondierende Einnahmepost
(Vp. 2/000000-828000) eingerichtet werden sollen, was zum Prüfungszeitpunkt allerdings noch nicht geschehen war. Die Kontrollabteilung
empfahl, dies umgehend nachzuholen.
Im Anhörungsverfahren wurde darauf hingewiesen, dass die gegenständliche Voranschlagspost für die Einnahmen der Rückvergütung der
Ausgaben umgehend eingerichtet worden sei.

Vorlage der
Den Ausführungen des Vorlageberichtes des Büros der BürgermeisteVerwendungsnachweise rin zufolge müssen bis Ende des ersten Quartals des Folgejahres die

tatsächlichen Kosten der klubeigenen Personalgestion nachgewiesen
werden. Diesem Erfordernis sind nur die Gemeinderatsklubs „Für Innsbruck“ und „ÖVP“ termingerecht nachgekommen, wobei sich letzterer
eines städt. Mitarbeiters bedient, welcher dem Klub ab 01. September
2012 gegen Refundierung sämtlicher Personalkosten zur Dienstleistung überlassen worden war. Alle anderen Klubs haben entsprechende
Unterlagen erst im Verlauf der Einschau durch die Kontrollabteilung
über Anforderung des Büros der Bürgermeisterin bzw. des Besoldungsreferates im Mai oder Juni 2013 vorgelegt.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig Akontozahlungen auf die Personalkosten der Gemeinderatsklubs für das laufende Kalenderjahr erst
nach Vorlage adäquater Verwendungsnachweise für das abgelaufene
Kalenderjahr zu leisten.
Das Büro der Bürgermeisterin erachtete die Empfehlung der Kontrollabteilung als sehr sinnvoll und wird ihr in Zukunft nachkommen.
Personalkostenerstattung für das Jahr 2012

Eine Verifizierung der von der Stadt geleisteten Akontierungen auf die
Personalkosten der Gemeinderatsklubs für das Jahr 2012 im Vergleich
zu den tatsächlich nachgewiesenen bzw. anrechenbaren Personalkosten hat eine Restforderung zugunsten des Gemeinderatsklubs „Für
Innsbruck“ ergeben. Diese ist bereits im März 2013 ausgeglichen worden. Dagegen waren gegenüber den Gemeinderatsklubs „ÖVP“, „SPÖ“
„Liste Rudi Federspiel“ und „FPÖ“ Rückforderungsansprüche zu verzeichnen, welche zum Prüfungszeitpunkt noch nicht geltend gemacht
worden waren. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass entsprechend den vereinbarten Abrechnungsmodalitäten lt. Vorlagebericht
vom 11.06.2012 dafür das Büro der Bürgermeisterin zuständig ist, dies
allerdings eine entsprechende Mitteilung durch das Referat Besoldung
voraussetzt.
Die Kontrollabteilung empfahl, die in der gegenständlichen Angelegenheit notwendigen Maßnahmen unverzüglich in die Wege zu leiten.
Im Anhörungsverfahren wurde eingewandt, dass dieser Umstand dem
Büro der Bürgermeisterin bisher nicht bekannt gewesen sei, da es seitens des Besoldungsreferates diesbezüglich keine Mitteilung gegeben

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Zl. KA-07405/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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