Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
- S.98
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licher Sicht wurde der angesuchte Betrag (€ 2.580,00) letztlich nicht
über das Subventionsbudget des Amtes für Kultur, sondern über die
o.a. Voranschlagspost ausbezahlt. Die Gründe für diese Vorgangsweise waren in dem der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellten Akt
nicht vermerkt.
Aus der formalen abwicklungstechnischen Perspektive wurde von der
Kontrollabteilung auf aus ihrer Sicht wesentliche Punkte im Zusammenhang mit der Subventionsabwicklung hingewiesen:
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung handelt es sich bei dieser
Auszahlung um eine Subvention. Subventionen sind im Lichte der
Bestimmungen der VRV auf dem Voranschlagsposten „757“ abzuwickeln.
Für die prüfungsgegenständliche Subventionsauszahlung wäre entsprechend den maßgeblichen Regelungen des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) nach Meinung der Kontrollabteilung ein separater Stadtsenatsbeschluss erforderlich gewesen (bei kumulativer Betrachtungsweise von Auszahlungen je Haushaltsjahr wurden dem Verein im Jahr 2014 Subventionsmittel von
insgesamt € 5.580,00 zur Verfügung gestellt).
Eine Subventionsauszahlung verursacht aufgrund der Bestimmungen der städtischen Subventionsordnung einen administrativen Aufwand. Konkret ist von der subventionsauszahlenden Stelle unter anderem die widmungskonforme Verwendung der bereitgestellten
Geldmittel zu überprüfen. Die Kontrollabteilung hält fest, dass das
Büro der Bürgermeisterin keine klassische Subventionsabwicklungsstelle ist. Derartige Tätigkeiten werden grundsätzlich von den inhaltlich zuständigen Fachdienststellen der MA IV und MA V (Verwaltung
der fünf städtischen Subventionstöpfe) ausgeführt.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, die von ihr aufgezeigten
Punkte bei allfälligen künftigen Subventionsauszahlungen zu berücksichtigen. Im Anhörungsverfahren informierte das Büro der Bürgermeisterin über relevante Umstände betreffend die Auszahlung aus seiner
Sicht. Letztlich wurde zugesagt, die Empfehlung der Kontrollabteilung
künftig zu berücksichtigen.
Zahlungsziel
Die Kontrollabteilung überprüfte eine das Referat Stadtgartendirektion
betreffende Eingangsrechnung in der Höhe von brutto € 15.355,99, mit
welcher der Ankauf von 1.524.000 Stück Hundekotsäcke abgerechnet
wurde. Diese Faktura wurde von der Lieferfirma am 21.08.2014 erstellt
und räumte ein Nettozahlungsziel bis zum 20.09.2014 ein. Recherchen
der Kontrollabteilung ergaben, dass die ausgewiesene Zahlungsbedingung (30 Tage netto) dem Angebot des Lieferanten aus dem Jahr 2012
entspricht.
Die in Rede stehende Rechnung wurde im städtischen Buchhaltungssystem am 27.08.2014 erfasst und mit Datum 28.08.2014 fällig gestellt.
Tatsächlich erfolgte die Zahlung in Höhe von € 15.355,99 – aufgrund
des internen Postlaufes – am 02.09.2014. Unter Berücksichtigung einer
realistische Banklaufzeit von einem Tag (der Lieferant ist beim gleichen
Bankinstitut wie die Stadt Innsbruck), ist die Überweisung immer noch
um 17 Tage vor Ablauf der Nettozahlfrist (20.09.2014) getätigt worden.
Auch wenn das Zinsniveau momentan sehr gering ist, vertritt die Kon-
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Zl. KA-10582/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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