Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 12-Oktober.pdf

- S.36

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- 673 -

bender Baulandbereiche (insbesondere
rund um den Dorfkern Arzl), einen kleinen
Teilbereich im Westen von Arzl an der Arzler Straße, das Gebiet Moserfeld sowie
den Planungsbereich des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F40 an der Einmündung Schusterbergweg/Arzler Straße, wird
beschlossen.

erstellt werden können. In diesem Sinn
wird der Beschluss des oben genannten
Bebauungsplanes, um diese Teilbereiche
verkleinert, vorgeschlagen.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

Antrag des Bauausschusses vom
20.10.2011:

30.

III 13596/2010
Ergänzender Bebauungsplan
Nr. AL - B30/1, Arzl, Bereich
nördlich Arzler Straße, südlich
Framsweg sowie westlich Seidenweg und Gp. 62/1, KG Arzl,
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL - B24, Zeichn.
Nr. 3523), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Aufgrund der Novellierung
des Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
werden die Festlegungen des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B30/1 mit
jenen des Allgemeinen Bebauungsplanes
Nr. AL - B30 zusammengefasst zum Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. AL - B30/1.
Während der gesetzlichen Frist sind achtzehn Stellungnahmen zum Ergänzenden
Bebauungsplan Nr. AL - B30/1, zwei Stellungnahmen verspätet sowie dreißig Stellungnahmen zum Allgemeinen Bebauungsplan Nr. AL - B30 eingegangen. Sie
liegen dem Akt im Original bzw. Kopie bei.
Einige Stellungnahmen richten sich generell gegen die Dauer der Bausperrenverordnung, die Baumassendichte sowie weitere Festlegungen, andere sind grundstücksbezogen gegen oder für die Festlegung der Straßenfluchtlinien im Bereich
der Wolfsgrube sowie weitere Festlegungen.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten. Es wird festgestellt, dass im Sinne der Einwände für
einzelne Teilbereiche neue Planentwürfe
GR-Sitzung 20.10.2011

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):

Der Bebauungsplan und der Ergänzende
Bebauungsplan Nr. AL - B30/1, Arzl, Bereich nördlich Arzler Straße, südlich
Framsweg sowie westlich Seidenweg und
Gp. 62/1, KG Arzl, (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL - B24), gemäß § 56
Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2011, verkleinert
um den Bereich westlich der Fußwegverbindung zwischen Arzler Straße und Kalkhofenweg, wird beschlossen.
Die ergänzenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen gelten nur für den Bereich,
in welchem die besondere Bauweise festgelegt ist.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
31.

III 13600/2010
Ergänzender Bebauungsplan
Nr. AL - B30/3, Arzl, Bereich des
gewidmeten Baulandes am Finkenberg- und Schönblickweg
sowie nördlicher Eggenwaldweg
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL - B22, Zeichn.
Nr. 3554), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Aufgrund der Novellierung
des Tiroler Raumordnungsgesetzes
(TROG) werden die Festlegungen des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL B30/3 mit jenen des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. AL - B30 zusammengefasst zum Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. AL - B30/3.
Während der gesetzlichen Frist sind elf
Stellungnahmen zum Ergänzenden Bebauungsplan Nr. AL - B30/3 sowie dreißig
Stellungnahmen zum Allgemeinen Bebauungsplan Nr. AL - B30 eingegangen. Sie