Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 12-Oktober.pdf
- S.38
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- 675 -
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
33.
III 6519/2011
Bebauungsplan Nr. HW - B5/7,
Hötting-West, Bereich der Wegverbindung zwischen Schneeburggasse und Hörtnaglstraße,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. HW - B5/7 eingegangen.
Sie liegen dem Akt im Original bei.
In den Stellungnahmen werden die Straßenfluchtlinien des Verbindungsweges
zwischen Schneeburggasse und Hörtnaglstraße und an der Schneeburggasse beeinsprucht. Bezüglich der höchsten Gebäudepunkte wird eine Reduktion entlang
der Hörtnaglstraße gefordert.
Die vorgebrachten Argumente wurden im
Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
der ein entsprechendes verkehrsplanerisches Gutachten einbezieht und dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die
eingebrachten Einwände keine neuen Aspekte darstellen und somit der Beschluss
empfohlen wird.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.10.2011:
Der Bebauungsplan Nr. HW - B5/7, Hötting-West, Bereich der Wegverbindung
zwischen Schneeburggasse und Hörtnaglstraße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 20.10.2011
34.
III 5968/2011
Ergänzender Bebauungsplan
Nr. IG - B2/3, Igls-Vill, Bereich
Viller Dorfstraße Gpn. 1, 12, 13
und 14, alle KG Vill (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IG - B2), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen,
die dem Akt im Original beiliegt.
Inhaltlich richtet sie sich im Wesentlichen
gegen die Straßenfluchtlinie und das Fehlen von bebauungsplanmäßigen Festlegungen, Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) und des
Flächenwidmungsplanes.
Die vorgebrachten Argumente wurden im
Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
der dem Akt beiliegt, behandelt und im
Bauausschuss eingehend beraten, wobei
der Beschluss des Bebauungsplanes
empfohlen wurde.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.10.2011:
Der Bebauungsplan Nr. IG - B2/3, Igls-Vill,
Bereich Viller Dorfstraße Gpn. 1, 12, 13
und 14, alle KG Vill (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG - B2), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.