Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 12-Oktober.pdf

- S.51

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- 688 -

Wenn dort Busse ankamen, gab es nur die
Möglichkeit, in zweiter Spur stehen zu
bleiben. Dies ist für ein- und aussteigende
Gäste katastrophal.
37.11 I-OEF 157/2011
Zeughausgasse zwischen Dreiheiligenstraße und Kapuzinergasse sowie Kapuzinergasse
zwischen Zeughausgasse und
Bienerstraße, Radfahren gegen
vorgeschriebene Fahrtrichtung
an beiden Einbahnabschnitten,
Maßnahmen (GRin LadurnerKeuschnigg)
in

GR Ladurner-Keuschnigg: Ich stelle
gemeinsam mit meiner Mitunterzeichnerin
sowie Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Verkehrsstadtrat Pechlaner wird ersucht
zu prüfen, welche Maßnahmen gesetzt
werden können, um das regelmäßige Fahren von FahrradfahrerInnen gegen die
vorgeschriebene Fahrtrichtung an den
beiden Einbahnabschnitten Zeughausgasse zwischen Dreiheiligenstraße und Kapuzinergasse sowie Kapuzinergasse zwischen Zeughausgasse und Bienerstraße,
zu regeln.
Ladurner-Keuschnigg, Abenthum,
Dr.in Moser, Schuster und Stoll, alle e. h.
Bis zum Hochwasser im Jahre 1985 wurden die Kapuzinergasse und die Zeughausgasse in der ganzen Länge in beiden
Richtungen befahren. Nach dem Hochwasser wurde die Pradler Brücke neu gebaut. Ab diesem Zeitpunkt wurden die
Zeughausgasse zwischen Dreiheiligenstraße und Kapuzinergasse sowie die Kapuzinergasse zwischen Zeughausgasse
und Bienerstraße zu Einbahnstraßen, damit die Busse der Linien "R" und "O" ohne
Gegenverkehr die etwas engeren Bereiche dieser beiden Strecken befahren
konnten.
Nach der Baumaßnahme und Rückverlegung der beiden Buslinien auf die alte
Route Dreiheiligenstraße - Pradler Brücke,
Reichenauer Straße wurde die Einbahnregelung nicht mehr aufgehoben. Seitdem
werden diese beiden Einbahnabschnitte
GR-Sitzung 20.10.2011

von den RadfahrerInnen auch entgegen
der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren.
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
gewährleisten zu können, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden. In
diesen beiden Einbahnabschnitten könnten z. B. entgegen der Fahrtrichtung Radfahrstreifen markiert werden und auf das
erlaubte Radfahren entgegen der Einbahnrichtung mit Beschilderung aufmerksam gemacht werden.
Die Dringlichkeit des Prüfantrages begründet sich darin:
Nachdem die Kanalarbeiten in der Dreiheiligenstraße abgeschlossen sind, ist jetzt
der richtige Zeitpunkt, Maßnahmen im
Sinne der Sicherheit für Fußgänger-, Radfahrer-, und AutofahrerInnen sowie Mütter
mit Kindern im Radanhänger, zu prüfen.
Ich bitte den Gemeinderat, diesem dringenden Prüfantrag zuzustimmen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht
um 18.35 Uhr die Sitzung und setzt die
Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 18.50 Uhr wieder fort.
38.

Behandlung eingebrachter dringender Anträge

38.1

I-OEF 147/2011
Heizkostenzuschuss für den
Winter 2011/2012 (GRin Linser)

Beschluss (einstimmig):
Dem von GRin Linser eingebrachten dringenden Antrag (Seite 681) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
GRin Linser: Ich ersuche
um Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Linser eingebrachte dringende Antrag (Seite 681) wird dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.