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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 12-Protokoll_01_12_2014_gsw.pdf

- S.38

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- 775 -

des Bebauungsplanes wurde mehrheitlich
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beschlossen und daher ist
diesem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen.
Da die Frau Bürgermeisterin heute in der
"Aktuellen Stunde" schon aus ihrer Diplomarbeit zitiert hat, möchte ich auch aus meiner zitieren. Ich habe ein Buch über das Legalitäts- und Legitimitätsprinzip sowie über
das Widerstandsrecht geschrieben. In den
ersten Kapiteln werden auch die Schwarzbauten behandelt. Es werden darin Kommentare über das flächendeckende
Schwarzbauen behandelt. Das haben wir
hier nicht. Daher muss man nicht befürchten, dass das eine Aushöhlung des Rechtsstaates ist.
Ich finde es schön, dass GR Buchacher, wie
auch StR Mag. Fritz, grundsätzlich vom
Prinzip der Rechtsstaatlichkeit her Bauchweh haben. Uns betrifft das jetzt auch, weil
wir selber im Fokus des legitimen Widerstandsrecht stehen, wie man den Medien
entnommen hat.
GRin Duftner: Ich staune immer wieder
über die Expertise der INN-Piraten. GR
Dr. Stemeseder hat offensichtlich zu jedem
Thema eine Arbeit geschrieben.
Ich wollte noch kurz unser Stimmverhalten
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte erklären. Dieses Projekt
wurde zwei Mal im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte behandelt.
Wir haben einmal dagegen gestimmt bzw.
hat sich GR Carli der Stimme enthalten. Bei
der zweiten Behandlung dieses Aktes haben wir der Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt.
In der ersten Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
war eines der Hauptargumente, dass wegen
dieses Anbaus der Aufwand eines neuen
Bebauungsplanes nicht gerechtfertigt ist.
Nach der Änderung des Bebauungsplanes
haben wir zugestimmt, da es keinen Sinn
mehr ergab, gegen diesen Plan zu stimmen.
GR Mag. Krackl: Ich möchte die Ausführungen von StR Mag. Fritz noch einmal ins
Treffen führen. Es wurde ein Antrag gestellt,
der leider sehr lange nicht behandelt werden konnte. Wir haben im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
GR-Sitzung 01.12.2014

festgehalten, dass das keine Schuldabtretung an irgendjemanden ist oder dass man
den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern dafür
die Schuld gibt. Die Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter haben auf Grund der Erstellung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) im Moment sehr viel zu tun.
Der Anbau stört niemanden und wäre nachträglich nicht mehr zu errichten gewesen.
Ich glaube daher nicht, dass man auf Grund
einer kleinen Verschiebung einen Bauwerber bestrafen kann. Dieser sollte nicht ein
Jahr auf eine Antwort warten. Die Riedgasse zu sperren, wäre auch nicht das Gelbe
vom Ei. Ich stehe hinter dieser Entscheidung. Man kann, wie StR Mag. Fritz ausgeführt hat, nicht von einem Schwarzbau in
dem Sinn sprechen, denn ein späterer Anbau wäre nicht mehr möglich gewesen.
Ich ersuche um Zustimmung zur Änderung
des Bebauungsplanes.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Carli, gegen GR Buchacher und
GRin Dr.in Molling, 2 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.11.2014 (Seite 773) wird beschlossen.
Schriftführerin Ciaghi übernimmt die
Schriftführung.
32.

III 12444/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA - B8, Saggen, Bereich Ing.Etzel-Straße Nr. 31 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. SA - B2
und Nr. SA - B2/3), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.11.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA - B8, Saggen, Bereich Ing.Etzel-Straße Nr. 31 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA - B2 und Nr. SA B2/3), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss