Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 12-Protokoll_01_12_2014_gsw.pdf

- S.39

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- 776 -

über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
33.

III 12445/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SM - B12, SieglangerMentlberg, Bereich Josef-FranzHuter-Straße Nr. 44 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. SM - B11
und Nr. SM - B11/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.11.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SM - B12, Sieglanger-Mentlberg,
Bereich Josef-Franz-Huter-Straße Nr. 44
(als Änderung der Bebauungspläne
Nr. SM - B11 und Nr. SM - B11/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
34.

Einbringung und Behandlung von
dringenden Anfragen oder Anträgen

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist keine
dringenden Anfragen und dringenden Anträge eingelangt sind.
in

a

GR-Sitzung 01.12.2014

35.

Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderates
vom 13.11.2014

35.1

I-OEF 102/2014
Spielplatz "Sonnenhangpark" im
Anna-Stainer-Knittel-Weg, Ausstattung mit Spielgeräten, Brunnen sowie Sonnenschutz
(GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich habe diesen Antrag
gestellt, da ich von der dortigen Bevölkerung darauf angesprochen wurde. Das gilt
nicht nur für die Anlage "Sonnenhangpark"
der ZIMA, Wohn- und Projektmanagement
GesmbH, sondern auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der dortigen Umgebung. Die Kinder haben dort überhaupt keine Spielmöglichkeit. Der nächste ordentliche Spielplatz wäre am Inn. Ich möchte
nicht sagen, was es für kleine Kinder bedeutet, wenn sie zum spielen bis zum Inn
gehen müssen. Es gibt halb illegal die Möglichkeit, in der angrenzenden Anlage der
BUWOG-Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete GesmbH, zu
spielen.
Diesen Antrag habe ich gestellt, damit eine
Ausstattung mit Spielgeräten und Sonnenschutz stattfindet. Wenn die Möglichkeit besteht, wäre auch das Aufstellen eines Brunnens kein Luxus. Später wurde ich von StR
Mag. Fritz darüber aufgeklärt, dass mein
Antrag schon als Sozialdemokrat eher fraglich ist. Ich habe ihm darauf geschrieben,
dass es den dort betroffenen Kinder und Eltern prinzipiell egal ist, wer welche rechtliche Vereinbarung getroffen hat. Hauptsache ist, dass dort Spielgeräte aufgestellt
werden.
Außerdem bin ich der Meinung, dass die
ZIMA, Wohn- und Projektmanagement
GesmbH, noch viele Bauvorhaben in der
Stadt Innsbruck hat. Vielleicht würde ein gutes Gespräch mit ihnen zu einer Lösung finden. Für mich und die dort Betroffenen ist
wichtig, dass dort Spielgeräte in dem Sinne,
wie ich es beantragt habe, aufgestellt werden. Ob es dann schlussendlich die Stadt
Innsbruck oder die ZIMA, Wohn- und Projektmanagement GesmbH, errichtet, wird
den Betroffenen mehr oder weniger egal
sein.