Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf
- S.51
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der Bereich Sport wäre sonst im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2020 untergegangen.
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1
Stimme):
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Sport und Gesundheit (Seite 1119)
wird angenommen.
20.1.7 AC Vollkraft Innsbruck, finale Finanzierung, Ausstattung Trainingszentrum
Beschluss (bei Stimmenthaltung von GR
Mag. Anzengruber, Bsc, 1 Stimme; einstimmig):
Dem AC Vollkraft wird eine Subvention in
Höhe von € 8.500,-- genehmigt.
20.1.11 innsbruck-tirol sports GmbH,
Organisation Winter World Masters Games
20.2.4 MDA Basecamp, Drogenarbeit z6
- Sondersubvention
Beschluss (einstimmig):
Dem MDA Basecamp - Drogenarbeit Z6
wird eine Sondersubvention in Höhe von
€ 2.500,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß
Beilage genehmigt.
GRin Mag.a Lutz referiert den Antrag des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 19.11.2019:
21.
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität
21.1
Verkehrsmaßnahme
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1
Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, ÖVP,
TSB und GERECHT, 15 Stimmen):
Der innsbruck-tirol sports GmbH wird eine
Subvention in Höhe von € 500.000,-- genehmigt.
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" werden unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage angenommen.
20.2
Bereich "Gesundheit"
20.2.3 Veranstaltungsagentur Dipl.-Vw.
Ferry Polai, Sondersubvention
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
NEOS und GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan,
11 Stimmen; einstimmig):
Der Veranstaltungsagentur Dipl.-Vw. Ferry
Polai wird eine Sondersubvention in Höhe
von € 1.500,-- genehmigt.
GR-Sitzung 12.12.2019
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 26.09.2019 und
28.11.2019:
22.
MagIbk/28497/SP-BB-MÜ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. MÜ-B18, Mühlau, Bereich
Haller Straße 41 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. MÜ-B7
und Nr. MÜ-B7/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, 2. Entwurf
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen Frist zur Auflage des 1. Entwurfes ist
eine positive Stellungnahme eingegangen.
Es wird kein Einwand erhoben.
Im Zuge einer internen Überprüfung wurde
festgestellt, dass der Planungsinhalt mit
einer Mindestbaumassendichte ergänzt
werden muss. Gleichzeitig kann der Fest-