Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.69

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- 1139 -

führen ein solches Gerät natürlich nicht
mit, da sie eine Waffe tragen, die zum Einsatz kommt, wenn es gesetzlich möglich
ist.
Der Pfefferspray ist als gelinderes Mittel
zu einer Schusswaffe zu sehen. Er kann
eingesetzt werden, weil er nicht gesundheitsbeeinträchtigend ist. Das heißt, dass
Personen stärker unterschiedlich auf ihn
reagieren können. In ungefähr einer halben bis dreiviertel Stunde ist das Brennen
oder der Schmerz vorbei und derjenige hat
etwas rote Bindehäute, kann aber dann
seiner Arbeit wieder nachgehen, sofern er
nicht schon in einer Zelle sitzt.
Deswegen lautet unser Abänderungsantrag wie folgt:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG)
soll bodycams beschaffen und das ständige Mitführen und Tragen des Jet Protectors am Bediensteten soll in der bestehenden Dienstanweisung inkludiert werden.
Lassenberger und Dengg, beide eigenhändig
Wir wollen das einfach. Das dient dem
Schutz, den wir alle für unsere Bediensteten wollen. Ich glaube, dass das notwendig und wichtig ist.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr
gegendert.)
GR Depaoli: Wir sind genau der gleichen
Meinung. Was man vom Gesetz her als
Private/r mit sich tragen darf, muss auch
für die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) gut und billig sein.
Wir wissen, dass in der Stadt Innsbruck
nicht nur "gemütliche Einheimische" herumlaufen, sondern dass wir teilweise auch
"Messerwetzer" haben. Wenn Ihr mir das
nicht glaubt, lest bitte eine Woche lang die
Zeitungen.
Es gibt eine Fürsorgepflicht der/des
Dienstgebers/in gegenüber ihren Bediensteten. Wenn man seiner/m Bediensteten,
die/der sich permanent in Gefahrensituationen befindet, diese bodycam mitgibt, ist
uns das zu wenig. Mit dieser Kamera kann
man sich nur ansehen, wer einem die
Nase gebrochen hat.
GR-Sitzung 12.12.2019

Solange unsere MÜG-Bediensteten mit
diesen Personen in Schwierigkeiten kommen könnten, muss es möglich sein, diese
Sachen gesetzeskonform mit sich tragen
zu können. Den MÜG-Bediensteten müssen die gleichen Rechte eingeräumt werden.
Das heißt, dass diese Kamera toll ist und
der Abänderungsantrag genial. Dass man
jemandem eine Kamera gibt und dafür ein
anderes Instrument, mit dem sie/er sich
wehren kann, entzieht, entbehrt jeder
Grundlage.
StRin Dengg: Ich habe mich mit MÜG-Bediensteten unterhalten und ihnen versprochen, ihre Namen nicht zu nennen. Man
möge ihnen aber bitte erklären, dass sie
den Pfefferspray im Auto haben sollen. Sie
möchten gerne bei GR Buchacher eine
Schulung machen, wie sie die Hundeentnahme durchführen sollen. Nur weil sie
eine solche Kamera tragen, soll ihr Gegenüber brav sein?
Diese Bediensteten waren sehr erbost. Ich
bitte deshalb auch um Zuweisung des Abänderungsantrages an den Stadtsenat.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr
gegendert.)
GRin Mag.a Seidl: Die MÜG-Diskussion
wurde letztes Mal schon sehr ausführlich
geführt. Mir wäre recht, wenn dieses
Thema insgesamt diskutiert werden
würde.
Ich kann bei diesem Antrag leider nicht
mitgehen, weil mir diese bodycam-Idee
nicht gefällt. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat gerade zum
Thema Überwachungsstaat ein sehr eindrückliches Urteil gefällt und sich positioniert, wie man mit Daten und BürgerInnen
umgeht.
Ich glaube nicht, dass es Aufgabe der
MÜG ist, persönliche Daten abzufilmen
und zu speichern. Dies auch nicht, wenn
sie glaubt, dass eine Situation gefährlich
ist. Ich war auch schon skeptisch, als die
MitarbeiterInnen der ÖBB-Personenverkehr AG bodycams bekommen haben.