Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 02-Protokoll-22.02.2018.pdf

- S.10

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 02-Protokoll-22.02.2018.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 48 -

wären die ausbezahlten Pensionen im wesentlichen Teil über staatliche Almosen finanziert. Diese Denkweise schadet dem
Ansehen der Pensionsbezieherinnen und
-bezieher.
Die Budgetzahlen informieren nicht darüber,
wie viele der älteren Arbeitslosen in das
Pensionssystem überführt wurden. Nach
dem 01.01.2018 tut sich nun für alte, pflegebedürftige Menschen ein neues Problemfeld
auf. Der Zugriff auf vorhandenes Vermögen
zur Finanzierung der Pflegekosten entfällt.
Die Kostenfrage ist nicht nach einem einheitlichen Schema zu berechnen. Ein
Wohn- und Pflegeheim in der Stadt Wien oder ein solches im Außerfern hat sicher unterschiedliche Kosten. Natürlich kann das
gesamte lokale und familiäre Umfeld auf die
Betreuungskosten einwirken, sie dämpfen
oder steigern.
Im Pflegebereich ist nach der neuen Lage
sehr viel Sensibilität gefordert. LR Dr. Tilg
vertritt seit Jahren das Konzept, dass die
Pflege zu Hause die beste sei. Selbst versierte Pflegekräfte stellen fest, dass die
häusliche Pflege besser und auch von den
Kosten her günstiger ist und den öffentlichen Haushalt weniger belastet.
GRin DIin Sprenger: Der Titel ""Senioren
sind Teil der Familie" - sie sollten dort auch
rechtlich und verwaltungsmäßig eingegliedert werden" hat in mir im ersten Moment
ein großes Fragezeichen aufgeworfen. Ich
habe aber versucht, mich mit dem Titel entsprechend auseinanderzusetzen, mir angesehen, wie es rechtlich aussieht und dazu
Folgendes gefunden.
Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch
(ABGB) ist die rechtliche Verankerung dieser Personengruppe in der Familie unter
§ 234 (1) geregelt:
Ich darf kurz zitieren:
"Das Kind schuldet seinen Eltern und Großeltern unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse den Unterhalt, soweit der
Unterhaltsberechtigte nicht imstande ist,
sich selbst zu erhalten, und sofern er seine
Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht
gröblich vernachlässigt hat."
Sieht man sich das an, gibt es durchaus die
Verpflichtung, für den Unterhalt der Großeltern und Eltern aufzukommen. Aufgrund des
GR-Sitzung 22.02.2018

Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches
(ABGB) ist das noch aufrecht.
Ich habe das Organigramm des Amtes der
Tiroler Landesregierung herangezogen.
Dort sind die Anliegen der Seniorinnen, Senioren, Pensionistinnen und Pensionisten,
wie auch der Familien, der Jugend und der
Frauen, in der Abteilung Gesellschaft und
Arbeit angeordnet. Im Grunde genommen
ist alles in einer Abteilung und nicht irgendwie aufgesplittet und getrennt. In der Stadt
Innsbruck ist das gleichermaßen der Fall.
Sieht man sich das global an, stellt sich mir
die Frage, ob das nicht beinahe ein Naturrecht ist. Die Juristinnen und Juristen werden mich jetzt ob des Begriffs vielleicht prügeln. Nimmt man Indien mit einer Bevölkerung von 1,3 Mrd. Menschen oder China mit
beinahe 1,4 Mrd. Menschen, ist es schon so
vorgesehen, dass natürlich die Kinder die
Eltern und Großeltern erhalten, man füreinander Sorge trägt und auf sie schaut. Deshalb bin ich auf den Begriff Naturrecht gekommen.
Auch in unserer Gesellschaft ist es Programm, dass man sozusagen nach dem
Subsidiaritätsprinzip handelt. Alles, was die
kleinere Einheit leisten soll und dazu imstande ist, soll sie auch tun. Erst wenn sie
damit überfordert ist, sollte so quasi die größere Einheit einspringen und sich dieser
Sache annehmen. Man kann nicht immer alles auf die nächstgrößere Einheit schieben.
Es ist schon ein gewisses Maß an Eigenverantwortung gefragt.
Wenn der Staat und die öffentliche Hand alles übernehmen sollten, ist es schon eine
Endsolidarisierung der Familie und im Grunde genommen eine Bankrotterklärung für
die Gesellschaft. Das kann es wahrlich nicht
sein.
Hört man sich ein wenig um, heißt es immer, dass 80 % der Seniorinnen und Senioren in der Familie gepflegt werden. Ich kann
das jetzt nicht verifizieren. Dazu müsste ich
mich länger mit Zahlen, Daten und Fakten
auseinandersetzen. Die Zeit war jetzt nicht
vorhanden. Jedenfalls wird es so behauptet.
Es ist auch gut so, wenn es in diesem Sinne
passiert und ist eine ethische Verpflichtung
der Familienmitglieder, sich gegenseitig zu
helfen und zu unterstützen.