Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf

- S.141

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 12-Protokoll-12-12-2019.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
3 Gewährleistungsbegehungen
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von im Auftrag und auf Rechnung der Stadt
Innsbruck durchgeführten Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich im
Verkehrswegebau (Amt für Tiefbau) – erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten
Gewährleistung der Einbehalt einer finanziellen Sicherstellung, welche
in den überwiegenden Fällen durch eine Bankgarantie bzw. einen
Haftbrief abgelöst wird. Vor Ablauf dieser Bankgarantie bzw. vor Ende
des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers
und des Stadtmagistrats Innsbruck in der Regel eine gemeinsame
Beschau der besicherten Leistung durch.

Haftbriefbegehungen im
II. Quartal 2019

Im zweiten Quartal 2019 nahm die Kontrollabteilung an der Begehung
einer vom Amt für Grünanlagen im Innsbrucker Stadtteil Sieglanger
erbauten Spielanlage teil. Die Laufzeit der als Sicherstellung hinterlegten Bankgarantie endete mit Beginn August 2019. Im Rahmen der
Nachschau zeigten sich keine Mängel, die nicht einer normalen Abnützung entsprochen bzw. in der Sphäre des Auftragnehmers gelegen
hätten. Die Freigabe des Haftbriefes konnte erfolgen.
In einem weiteren Fall wurde auf eine Begehung einer im Stadtteil
Amras errichteten Boulderanlage zum Ende des Gewährleistungszeitraums verzichtet, nachdem eine solche durch das Amt für Grünanlagen bereits kurz zuvor im Zuge eines Schadens durchgeführt worden
war. So kam es im Bereich einer „Aufhängung“ zu einer Beschädigung, deren Reparatur vom dazumal ausführenden Unternehmen zugesagt wurde. Nachdem es sich um eine bestehende Jahresvertragsfirma der Stadt Innsbruck handelte und sich davon eine erhöhte
Sicherheit ableiten ließ, dass die vereinbarte Reparatur auch tatsächlich durchgeführt werden würde bzw. eine Verlängerung der Bankgarantie mit zusätzlichen Kosten verbunden gewesen wäre, wurde in
Abstimmung mit der Kontrollabteilung einer Freigabe des Haftbriefes
für den ursprünglichen Gewährleistungszeitraum zugestimmt.
4 Vergabekontrollen

Vergaben von
Bau-, Liefer- und
Dienstleistungen

Im zweiten Quartal 2019 haben Mitarbeiter der Kontrollabteilung
16 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von € 3.015.420,75
netto überprüft.
Die Auftragsvergaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen fanden
vorwiegend im Unterschwellenbereich für öffentliche Auftraggeber
entsprechend der zum Vergabezeitpunkt geltenden Fassung des
Bundesvergabegesetzes bzw. der Schwellwerteverordnung statt. In
mehreren Fällen erfolgte die Beschaffung von Leistungen per Abruf
über die zentrale Beschaffungsstelle BBG. Weitere Beschaffungsvorgänge erfolgten in überwiegendem Maße per Direktvergabe, im offenen Verfahren oder auch in Form eines Verhandlungsverfahrens.
Die gemäß nationaler Schwellenwerteverordnung (BGBl. II
Nr. 211/2018) bis zum 31. Dezember 2020 angehobenen Subschwellenwerte sowie die letztgültigen EU-Schwellenwerte gemäß BVergG
2018 wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren eingehalten.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07665/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

4