Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 12-Protokoll-12-12-2019.pdf
- S.189
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Die Kapitalrücklage ist eine Position auf der Passivseite der Bilanz und
stellt das errechnete Eigenkapital dar. Diese Rücklage ist durch Übertragung von Liegenschaften von der Gesellschafterin Stadt Innsbruck an die
IIG entstanden. Bei Entnahmen und durch den Jahresfehlbetrag, der insbesondere aus der nicht zahlungswirksamen Abschreibung des Immobilienvermögens entsteht, wird die Rücklage entsprechend zum Teil aufgelöst.
Frage 2:
Wie setzen sich diese Rücklagen zusammen (Art der Rücklage)?
Antwort:
Die ausgewiesene Kapitalrücklage besteht zu 100 % aus nicht gebundenen
Kapitalrücklagen. Im Wesentlichen zeigt sich in der Kapitalrücklage das Liegenschaftsvermögen der IIG.
Frage 3:
Wie hoch ist davon die Summe an (zweck-)gebundenen und ungebundenen
Rücklagen?
Antwort:
Die ausgewiesene Kapitalrücklage besteht zu 100 % aus nicht gebundenen
Kapitalrücklagen und beträgt zum 31.12.2018 € 599.396.827,03. Die Kapitalrücklage ist nicht als finanzielle Größe vorhanden, sondern eine rechnerische Größe in der Bilanz.
Frage 4:
Wie hoch ist die Summe der Instandhaltungsrücklagen und wieso ist diese nicht
extra ausgewiesen?
Antwort:
Es bestehen grundsätzlich keine Instandhaltungsrücklagen.
Frage 5:
Wie hat sich Rücklagenhöhe entwickelt? (Bitte um Auflistung über die Rücklagenentwicklung in den vergangenen 10 Jahren, tabellarische Auflistung nach Jahr
und Höhe, und Gründungsjahr.)
Antwort:
Zusammensetzung der nicht gebundenen Kapitalrücklage bei Gründung der
IIG:
Vermögen
780.483.205,82
davon Liegenschaften laut Einbringungsvertrag
774.584.244,00
Schulden
-65.245.310,52
davon Verbindlichkeiten laut Einbringungsvertrag
-58.405.074,91
Zwischensumme
715.237.895,30
Rücklage WEG
-8.635.059,12
Zwischensumme laut Einbringungsvertrag
706.602.836,18
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