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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 12-Protokoll-Budget-1.Teil.pdf

- S.7

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Zu den Finanzbeziehungen Stadt, Land,
Bund:
An dieser Stelle freut es mich zu berichten,
dass es gelungen ist, mit dem Land Tirol
und dem Tiroler Gemeindeverband in konstruktiven Gesprächen einen Durchbruch
bei der Regelung der Mietzinsbeihilfe zu erreichen. Einerseits wird die Anwartschaft tirolweit auf zwei Jahre festgelegt - in der
Stadt Innsbruck gelten derzeit drei Jahre -,
und andererseits wird eine Schlüsseländerung der Kostentragung von bislang 70 %
Land Tirol und 30 % Gemeinden auf 80 %
Land und 20 % Gemeinden vorgenommen.
Damit konnte eine jahrelange Forderung der
Stadt Innsbruck erfolgreich umgesetzt werden und wird auch den städtischen Anteil an
den Aufwendungen für die Mietzinsbeihilfe
entlasten.
Auch für den öffentlichen Nahverkehr haben
wir ein Vertragswerk ausarbeiten können,
das bei der Inbetriebnahme der neuen Straßen- und Regionalbahn mit dem Fahrplanwechsel im Jänner 2019 - das wird ein großes Fest, ich freue mich sehr - auch eine
Mitfinanzierung des Landes sicherstellt.
In dieser Finanzierungsvereinbarung beteiligt sich das Land Tirol an den Investitionen
in den Personennahverkehr der Stadt Innsbruck wie in den Betrieb der neuen Straßenbahn. Zudem ist eine Abgeltung der Zusatzleistungen für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt enthalten. Die Förderbeträge des Landes werden nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) wertgesichert und laufen bis
31.12.2026.
Das ist wirklich ein durchschlagender Erfolg
in der gemeinschaftlichen Finanzierung des
öffentlichen Personennahverkehrs im Tiroler
Zentralraum. Den Fahrgästen kommt ein
deutlich verbessertes Leistungsangebot zugute.
Ein schwieriges Kapitel ist die Krankenanstalten-Finanzierung. Hier ist es vor vielen
Jahren meinem Amtsvorgänger DDr. Herwig van Staa gelungen auszuverhandeln,
dass die Stadt Innsbruck nicht mehr am Abgang der Klinik Innsbruck beteiligt ist. Allerdings werden in der Nachfolgeregelung unsere Beiträge an das Land Tirol bzw. an den
Gesundheitsfonds mit jährlich 5 % überproportional indexiert.

GR-(Budget-)Sitzung 13.12.2018

Darüber hinaus werden wir im Vergleich zu
allen anderen Tiroler Gemeinden betreffend
Finanzkraft übermäßig gewichtet. Diese
Kombination führt zu stark steigenden Belastungen für die Stadt Innsbruck. Im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2019 ist für
den Krankenanstaltenfonds ein Zuschuss
von € 32,4 Mio. vorgesehen. Wir nehmen
hier für die Gesundheitsversorgung unserer
BürgerInnen sehr viel Geld in die Hand.
Trotzdem dürfen wir eines nicht vergessen:
Alle medizinischen Leistungen, auch wenn
sie noch so teuer sind, können bei uns mit
Vorweis der E-Card und nicht der Kreditkarte wie z. B. in den USA üblich in Anspruch genommen werden.
Im Bereich der Umlagezahlungen für die
Sparten Mindestsicherung (Sozialhilfe), Behindertenhilfe bzw. Rehabilitation und Jugendwohlfahrt gibt es eine gemeinsame Initiative mit dem Tiroler Gemeindeverband,
um den Kostentragungsschlüssel mit dem
Land Tirol zu Gunsten der Gemeinden zu
verbessern.
Derzeit werden vom Land 65 % getragen,
die Gemeinden müssen 35 % aufbringen.
Bislang gab es noch keinen Verhandlungsdurchbruch, aber wir arbeiten konsequent
daran, die überproportionalen Kostenzuwächse durch eine Schlüsseländerung abzufedern. Im Zuge der Abschaffung des
Pflegeregresses für BewohnerInnen und
Angehörige durch die Bundesregierung verschärft sich die Situation noch zusätzlich,
wobei der Bund den Ländern einen Ausgleich von rund 420 Mio. in Aussicht gestellt
hat.
Im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2019
haben wir für die Umlagezahlungen im Sozialbereich einen Betrag von € 47,6 Mio. vorgesehen, was einer Steigerung zum Vorjahr
von 4,15 % entspricht. Dieser Prozentsatz
liegt - wie sie unschwer erkennen - über
dem Budgetzuwachs.
Innsbruck erhält vom Land pauschal Bedarfszuweisungen von € 10 Mio. Zum besseren Verständnis für alle, nicht zuletzt auch
für die neuen GemeinderätInnen, darf ich
hinzufügen, dass es sich bei den Bedarfszuweisungen nicht um Landesmittel handelt,
sondern um Gemeindegelder. Allerdings ist