Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 12-Protokoll-Budget-1.Teil.pdf
- S.15
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 945 -
im Budgetrahmenplan in den nächsten
Jahren die Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt und belaufen
sich im Jahr 2019 auf € 9,9 Mio.
-
Vorgesehen sind im kommenden Haushaltsjahr auch die entsprechenden Mittel für den noch abzuschließenden Vertrag für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB), die auch den Betrieb des
Regional- und Straßenbahnsystems
beinhaltet. Für den ÖPNV in Innsbruck
ist ein Gesamtvolumen von € 27 Mio.
vorgesehen. Darin eigerechnet sind die
Finanzzuweisungen und Zuschüsse
aus dem Finanzausgleichsgesetz
(FAG) sowie die mit dem Land Tirol
vereinbarten Zahlungen.
-
Dazu kommen Mehrausgaben für die
neue Stadtbibliothek in der Höhe von
€ 2,4 Mio. sowie einmalig im Jahr 2019
auch € 877.000,-- für das Maximilianjahr sowie € 1,2 Mio. für die Abwicklung
der UCI Straßenrad Weltmeisterschaft
Innsbruck-Tirol (UCI).
-
Erwähnenswert ist meines Erachtens
auch die Implementierung des magistratsweiten Fahrzeugkonzepts, das eine
einheitliche Bewirtschaftung aller Fahrzeuge (ausgenommen Feuerwehr) beinhaltet und mit € 2 Mio. dotiert ist.
In Summe stehen also den € 390 Mio. an
Ausgaben nur € 375 Mio. an Einnahmen gegenüber, was einen Abgang im ordentlichen
Haushalt von rund € 15 Mio. bedeutet. Damit ist im kommenden Jahr der Abgang um
rund € 1 Mio. geringer präliminiert als im
heurigen Jahr 2018.
Um den geforderten Haushaltsausgleich
dennoch auch im Jahr 2019 erreichen zu
können, ist deshalb eine allgemeine Haushaltssperre von 5 % Sperre vorgesehen.
Diese Sperre entspricht in etwa der Abgangssumme und soll erst nach Beobachtung der Einnahmensituation im Jahr 2019
sowie des Haushaltsvollzugs entsprechend
einer vorzunehmenden Prioritätenreihung
durch den Stadtsenat aufgehoben werden.
Dies erfordert im kommenden Jahr insbesondere einen strengen Haushaltsvollzug
GR-(Budget-)Sitzung 13.12.2018
sowie die Hintanstellung weiterer budgetärer Erfordernisse. Bei allem Verständnis für
berechtigte Anliegen und Wünsche nach einer besseren Mittelausstattung muss der
gesamtwirtschaftliche Rahmen des städtischen Haushaltes uns zu besonderer Sparsamkeit mahnen.
Insbesondere werden keine weiteren Leistungsausweitungen ohne entsprechende
Einsparung an anderer Stelle mehr möglich
sein. Auch wenn sich derzeit eine positive
wirtschaftliche Entwicklung abzeichnet und
insbesondere der Wirtschaftsstandort Innsbruck eine erfreuliche Dynamik aufweist,
müssen wir diese Entwicklung nützen, um
im städtischen Haushalt wieder Spielräume
für die nächsten Jahre zu schaffen, was nur
durch einen sparsamen Einsatz der zur Verfügung stehenden Finanzmittel gelingen
kann.
Das bedeutet letztlich, dass neben der Vermeidung neuer laufender Ausgaben auch
die Investitionstätigkeit auf die Haushaltssituation anzupassen sein wird. Dazu gehört
jedenfalls der Grundsatz: Keine Darlehensaufnahme für neue Projekte.
Wie bereits eingangs erwähnt, fallen die
Ausgaben im Außerordentlichen Haushalt
mit rund € 38 Mio. deutlich geringer aus als
in den letzten Jahren. Neben der Fertigstellung der bekannten Großprojekte sind daher
im kommenden Jahr nur kleinere Vorhaben
präliminiert, insbesondere ist auch im Straßenbau eine Priorisierung nötig.
Dennoch können dringend anstehende Investitionen im Bereich der Feuerwehren mit
Umsetzung des ausgearbeiteten Fahrzeugkonzepts durchgeführt werden und die dafür
notwendige Adaptierung der Hauptfeuerwache umgesetzt werden. Dafür sind
€ 2.480.000,-- im Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2019 vorgesehen.
Die im kommunalen Investitionsprogramm
vorgesehenen Projekte Schulcampus Wilten
und Kindergarten Reichenau-Süd finden
sich ebenso in den Ansätzen wie die Adaptierung der Einrichtung Haydnplatz der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD). Weitere Zahlungen für die Fertigstellung des
städtischen Anteils an der Straßen- und Regionalbahn und das Haus der Musik sind im
außerordentlichen Haushalt enthalten.