Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.142
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(zu Punkt 40.2)
Stadtmagistrat Innsbruck
Für Innsbruck
ÖVP & TSB Innsbruck
FPÖ Innsbruck
SPÖ Innsbruck
Gerechtes Innsbruck
Liste Fritz
eingelangt am
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Geschäftsslelle für Gemeinder� und�tadtsena1
GR Bernhard Schmidt
Innsbruck, 26.01.2022
DRINGENDER ANTRAG
Kapazitätsanpassungen Kreisverkehr Technikerstraße/Kranebitter Allee
und Prüfung Radschnellweg Völs/Innsbruck
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Der Gemeinderat beschließt die Prüfung und Planung eines sicheren, leistungsstarken und
überwiegend kreuzungsfreien Radschnellwegs zwischen Innsbruck Land West/Völs und
Innsbruck West/Hötting/Höttinger Au. Mit dieser Prüfung und Planung wird Herr
Bürgermeister unter Einbeziehung der zuständigen städtischen Ämter beauftragt.
2. Die Prüfung des Radschnellweges soll neben den bisherigen Überlegungen eine Variante
südlich der Kranebitter Allee/nördlich Flughafen beinhalten, welche sich überwiegend
kreuzungsfrei bis zur Kreuzung Vögelebichl erstreckt. In dieser Variante sollen zumindest auf
Höhe des städtischen Kreisverkehres sowie allenfalls dem Uni-Campus die für eine sichere
und leistungsstarke Schnellradwegroute notwendigen Unterführungen zur sicheren
Erschließung vorgesehen werden.
3. Parallel zu den Planungen für den Radschnellweg soll zur Aufrechterhaltung des flüssigen
Verkehrs im Bereich Kranebitter Allee/Technikerstraße der städtische Kreisverkehr im
Hinblick auf die baulichen Maßnahmen des Landes neu geplant und zur Beratung vorgelegt
werden. Die vielfach gut angenommenen „Bypasslösungen" wie zum Beispiel in Völs sind für
den Verkehr von West nach Ost einerseits und von Ost nach Nord andererseits (ohne den
Kreisverkehr Technik befahren zu müssen) zu prüfen.
4. Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck spricht sich dafür aus, dass die Anrainer*innen der
Technikerstraße nicht übermäßig mit zusätzlichem Verkehr belastet werden und ersucht um
eine Prüfung, ob die angedachte Durchführung aller überregionalen Linien durch die
Technikerstraße wirklich sinnvoll ist bzw. auf das linientechnisch erforderliche Ausmaß
reduziert werden könnte. Dies auch darum, um Fahrzeiten des Öffentlichen Nahverkehrs
nicht unnötig zu verlängern.
Begründung der Dringlichkeit
In Vorbereitung auf den Stadtsenat vom 19. Jänner 2022 und dem daraus entstandenen
Informationstreffen vom 21. Jänner 2022 im Bauamtssitzungszimmer haben sich neue Erkenntnisse
ergeben, die aus Sicht der Antragssteller eine dringliche Behandlung des o.a. Antrages erfordern. Die
Erkenntnisse und grundlegenden Beschlüsse daraus sind für eine Behandlung des