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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf

- S.23

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Verhältnis Ertragsanteile zu Ausschließlichen Gemeindeabgaben

Das Verhältnis der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben zu den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat sich im Prüfungsjahr 2016 auf 61,3 % zu 38,7 % belaufen. Bezug nehmend auf das Vorjahr betrug die Relation 61,6 % zu 38,4 %.

GemeindeBedarfszuweisungsmittel

Darüber hinaus erhielt die Stadt Innsbruck vom Land Tirol im Haushaltsjahr 2016 Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von € 9,0 Mio., welche
gänzlich zur Finanzierung verschiedener Projekte des AOH verwendet
worden sind.

Rücklagenwesen

Entsprechend den geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen hat die
Stadt Innsbruck zur Vorsorge für künftige Erfordernisse zum einen Erneuerungsrücklagen zur Erneuerung von Vermögensgegenständen, die
einer natürlichen Wertminderung unterliegen und zum anderen Sonderrücklagen für Aufwendungen, die sonst aus Darlehen oder anderen
außerordentlichen Einnahmen bestritten werden müssten, zu bilden.

Rücklagenstand

Zum Ende des Finanzjahres 2016 war der Rücklagenstand mit insgesamt rd. € 12,9 Mio. ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr
um rd. € 3,0 Mio. verringert. Der zum Jahresende 2016 ausgewiesene
Rücklagenstand hat sich in den vergangenen fünf Jahren wie folgt verändert (Beträge in € Mio.):

Erneuerungsrücklage

Rücklagen

2012

2013

2014

2015

2016

Stand zum
Jahresende

19,9

24,4

33,5

15,9

12,9

Der Erneuerungsrücklage ist für das Jahr 2016 einerseits ein Betrag von
€ 1,3 Mio. zugeführt und anderseits eine Summe in Höhe von
€ 3,5 Mio. abgeführt worden. Infolgedessen hat sich der Stand dieser
Rücklage zum 31.12. des in Rede stehenden Jahres auf rd. € 2,4 Mio.
belaufen.
Die erwähnte Rücklagenentnahme diente zur Bedeckung von Ausgaben
des städtischen AO-Haushaltes (UA „Altenheime“ € 2,0 Mio. und
UA „Seilbahnen und Lifte“ € 1,5 Mio.)

Sonderrücklage
„Garagen-Stellplätze“

Die Sonderrücklage „Garagen-Stellplätze“ erhöhte sich im Jahr 2016 um
€ 297,8 Tsd. auf insgesamt rd. € 1,2 Mio. Dabei hat der jährliche Zugang
dieser Rücklage der Höhe der Ist-Einnahmen auf der HHSt. 850300 –
„Interessentenbeiträge Par. 9 Abs. 4 TBO“ im Unterabschnitt 612000 –
Gemeindestraßen zu entsprechen, was auch im geprüften Haushaltsjahr
der Fall war.

Sonderrücklage
„Universität“

Die Haushaltsrücklage „Universität“ hat im Wirtschaftsjahr 2016 rechtmäßig die vom GR am 09.12.2010 beschlossene (jährliche) Zuführung
in der Höhe von € 400,0 Tsd. erfahren. Die Verwendung dieser Rücklagenzuführung ist zweckgebunden und für Baukostenzuschüsse im Zusammenhang mit den Infrastrukturausgaben der Innsbrucker Universitäten gem. Universitätsgesetz 2002 vorgesehen.

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Zl. KA-09307/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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