Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf
- S.36
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Quote Freie
Finanzspitze
(FSQ)
Als Verhältnis zwischen der Freien Finanzspitze und der Summe der
laufenden Einnahmen (KZ 19) ohne Berücksichtigung der Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten
Betrieben der Gemeinde (A 85 – 89) (KZ 17) ergibt sich die Quote der
Freien Finanzspitze.
Verglichen zum Vorjahr erhöhte sich die FSQ im Haushaltsjahr 2016
auf einen Anteil von 6,90 % (2015: 5,98 %) der laufenden Einnahmen.
Maastricht-Ergebnis –
Gesamtbetrachtung
Im Jahr 2016 ergibt sich – ebenso wie im Vorjahr – ein MaastrichtDefizit in Höhe von € - 5.889,89 Tsd. Das Maastricht-Ergebnis des Jahres 2016 hat sich im Vergleich zum Vorjahr (2015: Maastricht-Defizit
€ - 5.315,98 Tsd.) um € 573,91 Tsd. reduziert.
Maastricht-Ergebnis –
Ergebnis der laufenden
Gebarung
Als Saldo zwischen den Einnahmen in Höhe von € 346.652,38 Tsd.
(2015: € 329.137,52 Tsd.) und den Ausgaben in Höhe von
€ 293.512,86 Tsd. (2015: € 283.721,96 Tsd.) der laufenden Gebarung
errechnet sich als Ergebnis ein Betrag in Höhe von € 53.139,52 Tsd.
(2015: € 45.415,55 Tsd.). Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich dieser
Wert somit um € 7.723,97 Tsd.
Maastricht-Ergebnis –
Ergebnis der
Vermögensgebarung
Das Ergebnis der Vermögensgebarung belief sich im Jahr 2016 auf
€ - 31.584,70 Tsd. (2015: € - 30.053,83 Tsd.). Somit war im Rechnungsabschluss 2016 zur Finanzierung der Vermögensgebarung ein
um
€ 1.530,87 Tsd. höherer Finanzierungsbedarf als im Jahr 2015 zu verzeichnen.
Maastricht-Ergebnis –
Überrechnung
Jahresergebnis
Abschnitte 85 – 89
Die Einbeziehung des Jahresergebnisses aus den Abschnitten 85 – 89
erfolgte im Haushaltsjahr 2016 mit einem Betrag von € - 27.444,71 Tsd.
Im Vergleich zum Vorjahr (€ - 20.677,70 Tsd.) war aus dem Saldo der
Abschnitte 85 – 89 somit ein um € 6.767,01 Tsd. höherer Betrag zu
berücksichtigen.
7 Transfers von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts
Allgemeines
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 2 VRV i.d.F. BGBl. II Nr. 118/2007 ist dem Rechnungsabschluss ein Nachweis über die Transfers von und an Träger(n)
des öffentlichen Rechts, der zumindest nach Teilsektoren des Staates
und nach Ansätzen aufzugliedern ist, anzuschließen.
Betragliche
Darstellung des
Nachweises 2016 im
Vergleich zum Vorjahr
Entsprechend der zum Zeitpunkt der Prüfung im Kontierungsleitfaden
für Gemeinden und Gemeindeverbände 2015 vorgeschlagenen Gliederung bzw. Postenzuordnung weist der Nachweis des Haushaltsjahres
2016 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 die folgenden Beträge aus:
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Zl. KA-09307/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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