Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.20

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- 744 -

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Schriftführerin Raggl übernimmt die
Schriftführung.
11.

13.

Wahl des Gemeinderats und
des/der Bürgermeisters/in 2018

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 06.12.2017:
1.

Gemeindegutsagrargemeinschaft
Amraser Hochwald, Verwendung
Substanzwertrücklagen

Folgende Termine sollen durch die
Landesregierung beschlossen werden:
-

Wahl Gemeinderat und
BürgermeisterIn:
22.04.2018

-

Engere Wahl
BürgermeisterIn:

06.05.2018

-

Stichtag:

23.01.2018

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 28.11.2017:
Zur Abdeckung von außerordentlichen Kosten für die Wildbachräumung sowie Weginstandhaltung und Wegsanierung in der KG
Amras werden für das Wirtschaftsjahr 2017
zusätzliche Rücklagen in Höhe von
€ 1.086,83 aus dem Substanzwert der Gemeindegutsagrargemeinschaft aufgelöst
und für die Finanzierung der genannten außerordentlichen Tätigkeiten bereitgestellt.
12.

I 16130/2017/PA
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates des Landeshauptstadt Innsbruck über die Gewährung einer einmaligen jährlichen
Sonderzahlung an Bedienstete
der Landeshauptstadt Innsbruck

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 28.11.2017:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck über die Gewährung einer einmaligen jährlichen Sonderzahlung an Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck wird
beschlossen. Die Verordnung tritt mit Ablauf
des Tages der Kundmachung in Kraft.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Diese Regelung haben wir vom Land Tirol übernommen. Sie wurde dort im Rahmen des sogenannten Familienpaketes beschlossen und
sieht vor allem eine Aliquotierung des
Weihnachtsgeldes für Kinder vor.

2.

Die Anzahl der BeisitzerInnen (ErsatzbeisitzerInnen) für die Gemeindewahlbehörde wird - wie bei der Wahl 2012 mit sechs festgelegt.

3.

Die Anzahl der BeisitzerInnen (ErsatzbeisitzerInnen) für die Sprengel-/
Sonderwahlbehörden wird - wie bei der
Wahl 2012 - mit drei festgelegt.

GR Federspiel: Ich habe dazu eine Frage.
Es soll ja wieder sechs Beisitzende und
sechs Ersatzbeisitzende für die Gemeinderats-Wahlbehörde geben. Wäre es aus
rechtlicher Sicht möglich, mehr Beisitzende
zu benennen?
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich gebe die
Frage an MD Dr. Holas weiter.
MD Dr. Holas: Die Zahl der Beisitzenden ist
in der Wahlordnung geregelt.
GR Federspiel: Das heißt also, die Anzahl
der Beisitzenden kann nicht aufgestockt
werden. Danke für die Auskunft.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
06.12.2017 (Seite 744) wird angenommen.
14.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.12.2017:
Die Wahl der von den wahlberechtigten
GemeindebürgerInnen der Wahlsprengel 800, 801 und 802 (lgls) direkt zu wählenden 10 Mitglieder des Stadtteilausschusses Igls wird wie folgt ausgeschrieben:
-

GR-Sitzung 07.12.2017

Wahl der Mitglieder in den Stadtteilausschuss Igls

Wahltag:

22.04.2018