Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.65

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- 789 -

Frage 3.: Sind die Abholtage in den einzelnen Stadtteilen für die Bürgerinnen und
Bürger klar ausgewiesen und ersichtlich?
Antwort: Die Abholtage sind online auf der
Homepage der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) abrufbar und können auf
Anfrage auch telefonisch oder postalisch
mitgeteilt werden. Ebenso wurde zur Steigerung der Kundenfreundlichkeit ein SMSService für die Erinnerung an die Abholungen eingerichtet.
Frage 4.: Wie viele private Firmen sind für
die Müllentsorgung zuständig?
Antwort: Die Sammlung von Altpapier erfolgt durch die IKB. Die Leichtverpackungssammlung wird durch die SVS, derzeit gibt
es sechs Systembetreiber, organisiert. Die
SVS vergeben den Sammelauftrag von
Leichtverpackungen im Rahmen einer Ausschreibung an Sammelunternehmen. In
Innsbruck ist das von den SVS beauftragte
Sammelunternehmen für Leicht- und Metallverpackung die Recycling Innsbruck
GmbH (RCI). Die RCI wiederum hat für die
operative Durchführung der Leichtverpackungssammlung in Innsbruck die Entsorgungspartnerinnen "Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH" sowie die Firma "Höpperger Recycling GmbH" beauftragt.
Frage 5.: Wie viele Container für Altpapier
und Leichtverpackungen sind seit der Umsetzung der neuen Müllentsorgung bei den
Häusern entfernt worden?
Antwort: Eine genaue Aufzeichnung über
entfernte Behälter wird nicht geführt. Es
wird lediglich die Anzahl der aufgestellten
Gefäße dokumentiert (Behälterstandliste).
Trotz anfänglicher Schwierigkeiten kann jedoch festgehalten werden, dass nur wenige
Liegenschaften das Sammelsystem nicht
annehmen.
Im Falle, dass von den LiegenschaftseigentümerInnen oder den hierfür Verfügungsberechtigten die Entfernung der Behälter angewiesen wurde, lag der Grund meist an
Zusammenschlüssen zwischen benachbarten Liegenschaften (gemeinsame Nutzung
eines Behälters für mehrere Objekte).
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 29.11.2017
wurde den Klubs und den nicht einem Klub
GR-Sitzung 07.12.2017

angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am
Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur
Verfügung gestellt.
46.

Einbringung von Anfragen

46.1

GfGR/116/2017
Bergisel BetriebsgesmbH, Instandhaltungspflicht bzw. Erlösaufstellung Bergisel-Stadion
(GRin Mag.a Schwarzl)

GRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgende
Anfrage:
Mit Mietvertrag aus dem Jahr 1998, adaptiert im Februar 2006, hat die Austria Ski
Veranstaltungs-GmbH bzw. in Folge die
Bergisel BetriebsgesmbH das BergiselStadion gemietet. Neben der Investitionspflicht in die neue Schanze von Zaha Hadid
sind darin auch der Hauptmietzins an die
Stadt Innsbruck bzw. die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) und die
Instandhaltungsverpflichtungen geregelt.
Im adaptierten Mietvertrag aus dem
Jahr 2006 heißt es dazu in Punkt IV:
"Als Hauptmietzins wird für die gesamte
Arena eine Erlösbeteiligung der Vermieterin
an allen von der Mieterin oder sonstigen
Veranstaltern erlösten Eintrittsgeldern aus
sämtlichen Veranstaltungen (auch Bergisel
Springen) in der Höhe von 5 % derselben
vereinbart, abzüglich der Umsatzsteuer, der
Vergnügungssteuer und Kriegsopferabgabe [...] Die Mieterin garantiert der Vermieterin aus der oben erwähnten Erlösbeteiligung in jedem Vertragsjahr einen wertgesicherten Mindestbetrag von € 7.704,-- [...]".
Weiters ist im Mietvertrag auch die Instandhaltung der Arena folgendermaßen geregelt. Aus dem Mietvertrag 1998:
"Die Vermieterin (Stadt) trifft keine Verpflichtung zur Instandhaltung der auf den gemieteten Grundstücken errichteten Gebäude.
Die Mieterin ist zur Instandhaltung der Gebäude und Anlagen insoweit verpflichtet, als
dies für die Nutzung der Gebäude und den
Betrieb der Sportstätten sowie die Sicherheit der Benützer und Besucher notwendig
ist. "
Am 09.11.2017 hat Peter Schröcksnadel in
einem Interview mit der Tiroler Tageszei-