Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.75
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§2
Geschlechtsspezifische Bezeichnung
Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Begriffe haben keine
geschlechtsspezifische Bedeutung. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in der
jeweils geschlechtsspezifischen Form zu verwenden .
§3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.