Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.93

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Das wesentliche Argument für den Vorschlag der zuständigen Fachdienststelle, der EIB den Zuschlag für die Kreditfinanzierung zu erteilen
war jenes, dass die EIB im Vergleich zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten (bspw. klassisches Kommunaldarlehen) deutlich günstigere Konditionen angeboten hatte.
Zwischen der EIB und der Landeshauptstadt Innsbruck wurden in weiterer Folge ein Finanzierungsvertrag sowie ein so genannter Projektdurchführungsvertrag betreffend das Straßen- und Regionalbahnprojekt
unterzeichnet. Hinsichtlich des Projektdurchführungsvertrages scheint
auch die IVB als zusätzliche Vertragspartnerin auf. Nachdem die Unterzeichnung dieser Verträge mit umfassenden Verpflichtungen für die
Stadt Innsbruck (und die IVB) verbunden war, erfolgte eine Prüfung
dieser Verträge einerseits unter Mitwirkung des Amtes für Präsidialangelegenheiten sowie eines externen Finanzierungsexperten. Teilweise
konnten allen voran vom Amt für Präsidialangelegenheiten angesprochene kritische Vertragsformulierungen entschärft bzw. konkretisiert
werden. Dennoch beinhaltet insbesondere der Finanzierungsvertrag
maßgebliche Verpflichtungen für die Stadt Innsbruck, welche sie in ihrer
Handlungsfreiheit durchaus beschränken. Die wichtigsten diesbezüglichen Verpflichtungen wurden in der Beschlussvorlage für den Gemeinderat angeführt und behandelt. Im Gegenzug dieser Verpflichtungen
waren für die Stadt Innsbruck allerdings im Vergleich zu den zum damaligen Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Alternativen günstigere
Finanzierungskonditionen erreichbar.
Der unterzeichnete Finanzierungsvertrag ist als Rahmenvertrag über
ein finanzielles Gesamtvolumen von zunächst € 50.000.000,00 abgefasst worden. Bezüglich der restlichen Finanzierungssumme von
€ 100.000.000,00 wird in diesem Vertrag darauf hingewiesen, dass die
EIB zu gegebener Zeit über diese restliche Kreditsumme entscheiden
würde. Diese Gesamtkreditsumme kann von der Stadt Innsbruck in bis
zu 5 Kredittranchen abgerufen werden, wobei die Höhe jeder einzelnen
Teilauszahlung mindestens € 10.000.000,00 betragen muss.
Aufsichtsbehördliche
Genehmigung

Die Genehmigung der Tiroler Landesregierung als gemäß § 78 Abs. 1
IStR zuständige (Aufsichts-)Behörde wurde von ihr am 18.08.2016 erteilt.

Abruf 1. Tranche
€ 10.000.000,00

Von der Stadt Innsbruck wurde eine erste Tranche im Ausmaß von
€ 10.000.000,00 am 02.09.2016 beansprucht. Valutarisch langte der
Auszahlungsbetrag von € 9.950.000,00 (€ 10.000.000,00 abzüglich
0,1 % Vorabgebühr) auf dem für Zwecke der EIB-Kreditabwicklung separat eingerichteten Bankkonto am 14.09.2016 ein.
Dieser Kreditteil wurde als „Festzins-Tranche“ beansprucht, welche
nach einer 5-jährigen tilgungsfreien Zeit ab (14.) März 2022 in halbjährlichen Raten zurückzubezahlen ist.
Der Festzins (Fixzinssatz) ist mit 0,703 % p.a. festgelegt.

Abruf 2. Tranche
€ 23.500.000,00

Eine zweite Kredittranche in Höhe von € 23.500.000,00 wurde von der
Stadt Innsbruck bei der EIB am 16.12.2016 abgerufen. Der vollständige
Auszahlungsbetrag langte auf dem städtischen Bankkonto am
27.12.2016 ein.

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Zl. KA-09307/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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