Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.96

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Nicht begonnene
Vorhaben 2016

Die Kontrollabteilung bemerkte ergänzend, dass im Berichtsjahr in
Summe acht Projekte des AO-Haushaltes 2016 mit einem Volumen von
€ 5.826.000,00, das entspricht rd. 5,3 % des Voranschlagsbetrages im
AO-Haushalt 2016, überhaupt nicht in Angriff genommen bzw. die dafür
präliminierten Mittel nicht beansprucht worden sind.

Bedeckung der
Ausgaben des
AO-Haushaltes 2016

Die Finanzierung der Projekte des AO-Haushaltes 2016 in der Höhe
von € 94.052.454,83 erfolgte aus der Zuführung aus dem Ordentlichen
Haushalt im Betrag von € 22.187.739,65, aus den Bedarfszuweisungen
des Landes in der Höhe von € 9.000.000,00, aus Beteiligungserlösen
im Gesamtausmaß von € 3.116.799,08, aus verschiedenen projektbezogenen Zuschüssen des Bundes und des Landes in der Gesamthöhe
von € 20.265.484,46, aus den Erlösen aus Grundstücksverkäufen im
Ausmaß von € 907.093,74, aus Entnahmen aus Rücklagen in der Höhe
von € 5.075.337,90 sowie durch die Aufnahme von Fremdmittel in Höhe
von € 33.500.000,00.
5 Kassenlage

Kassengebarung,
Kassenbestand –
Sonderregelung für
das Jahr 2016

Nach § 11 Abs. 1 der VRV konnten bisher alle Ausgaben und Einnahmen, soweit sie im abgelaufenen Rechnungsjahr fällig waren, oder über
den 31. Dezember des abgelaufenen Rechnungsjahres hinaus gestundet wurden, bis zum Ablauf des Monats Jänner des darauffolgenden
Jahres (Auslaufmonat) zu Lasten oder zu Gunsten der Rechnung des
(in diesem Fall) Rechnungsjahres 2016 angewiesen werden. Mit Einführung der neuen Rechnungswesen-Software GeOrg mit 01.01.2017
wurde im Hinblick auf den Abschluss der Kassengebarung für das
Rechnungsjahr 2016 mit Rundschreiben vom 27.09.2016, Zl.
IV-7123/2016 nachfolgende Regelung getroffen:
Alle Ausgaben und Einnahmen, soweit sie im Rechnungsjahr 2016 fällig waren, mussten zu Lasten oder zu Gunsten der Rechnung des
Rechnungsjahres 2016 bis 20.12.2016 (Einlangen im Amt für Rechnungswesen) angewiesen werden. Nach dem 20.12.2016 waren nur
noch interne Buchungen und Abschlussbuchungen erlaubt. Die Übertragung von Haushaltsresten des Ordentlichen Haushaltes in das Jahr
2017 war nicht mehr möglich. Damit war de facto kein „Auslaufmonat“
mehr gegeben.
Der von der Stadtkasse zum 31.12.2016 ermittelte buchmäßige Kassenbestand (lt. Kassenbestandsmeldung vom 31.12.2016) ist wie folgt
gegliedert:
in €
Bargeld

63.410,81

+ Guthaben bei Bankinstituten

448.029,94

+ Veranlagte Kassenmittel

621.569,59

Geldbestand vom 31.12.2016

1.133.010,34

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-09307/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

17