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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.102

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Die Jahresrechnung 2016 weist diesbezüglich einen Betrag von
€ 28.201.223,64 (2015: € 26.701.871,64) aus. Im Vergleich zum Vorjahr lässt sich eine Betragssteigerung von 5,62 % errechnen.
Landesumlage

Die Transferzahlungen der Stadt Innsbruck an das Land Tirol gemäß
dem (Landes-)Gesetz vom 13.12.2007 über die Einhebung der Landesumlage repräsentieren in diesem Bereich das dritthöchste finanzielle Volumen in der ausgabenseitigen Transferbeziehung zwischen Stadt
Innsbruck und Land Tirol.
Im Haushaltsjahr 2016 war von der Stadt Innsbruck eine Landesumlage
von € 13.402.828,42 zu leisten. Im Vergleich zum Vorjahr (2015:
€ 13.099.310,68) ergab sich eine Steigerung um 2,32 %.
8 Vermögens- und Schuldenrechnung

Rechtsgrundlage

In Anlehnung an die bundesrechtlichen Vorschriften (VRV) hat die Stadt
Innsbruck gemäß § 71 Abs. 2 IStR der Haushaltsrechnung eine Vermögensrechnung anzuschließen, in welcher der Anfangsbestand, die
Veränderungen und der Endstand des Vermögens und der Schulden
der Stadt nachzuweisen sind.

Vorlage Haushalts- und
Vermögensrechnung zur
Prüfung und Erledigung
an den GR

Nach § 73 Abs. 1 IStR hatte die Bürgermeisterin die Jahresrechnung
(Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung) für das abgelaufene
Haushaltsjahr unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen bis
Ende Juni dem GR zur Prüfung und Erledigung vorzulegen. Vor der
Vorlage an den GR war die Jahresrechnung durch zwei Wochen im
Magistrat der Stadt Innsbruck zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
Ergibt die Überprüfung der Jahresrechnung keinen Anstand, so hat der
GR der Bürgermeisterin die Entlastung zu erteilen. Führt die Überprüfung zu Beanstandungen, so hat der GR die zur Herstellung eines geordneten Gemeindehaushaltes erforderlichen Maßnahmen zu beschließen (§ 73 Abs. 2 IStR).

Vorlage Haushalts- und
Vermögensrechnung zur
Prüfung und Erledigung
an die Kontrollabteilung

Mit Schreiben des Referates „Buchhaltung“ vom 06.06.2017, Zl.
MA IV-7123/2016, wurde die Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck ersucht, die Haushaltsrechnung sowie den Beteiligungsbericht 2016 der
Kontrollabteilung zur Vorprüfung zuzuweisen.
Die Vermögensrechnung 2016 war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erstellt worden und werde nach den Ausführungen des obigen Schriftstückes ehestmöglich nachgereicht.

Kenntnisnahme Haushalts- und Vermögensrechnung durch GR

Die Vorlage der Haushaltsrechnung und des Beteiligungsberichtes
2016 wurde vom GR in seiner Sitzung vom 22.06.2017 zur Kenntnis
genommen.
In Bezug auf die Vermögensrechnung hielt die Kontrollabteilung fest,
dass ihr zur Vorprüfung keine vollständige Vermögensrechnung der
Stadt Innsbruck übermittelt werden konnte. Mehrfache Rückfragen
beim hierfür zuständige Referat „Vermögensrechnung/Kosten- und
Leistungsrechnung“ blieben ergebnislos bzw. war es auch bis Mitte
September 2017 nicht möglich, eine Vermögensrechnung für das Jahr
2016 zu erstellen.

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Zl. KA-09307/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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