Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.106
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zu überprüfen und gegebenenfalls im nächstjährigen Haftungsnachweis
zu korrigieren. Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV
sagte im letztjährigen Anhörungsverfahren zu, die Empfehlung der Kontrollabteilung aufzugreifen und den Nachweis im Rechnungsabschluss
2016 korrekt darzustellen.
Nachdem für die Kontrollabteilung die im Rechnungsabschluss 2016
angeführten Haftungswerte – wie beschrieben – wiederum nicht nachvollziehbar waren, wurde von ihr erneut eine entsprechende Überprüfung durch die zuständige Fachdienststelle und damit verbunden eine
korrekte Angabe der Haftungswerte im nächstjährigen Rechnungsabschluss 2017 empfohlen. Die Berücksichtigung und Umsetzung der
ausgesprochenen Empfehlung wurde vom Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft der MA IV in der abgegebenen Stellungnahme zugesichert.
Haftungen für Kredite
der SOWI – Investor –
Bauträger GmbH –
festgelegte Risikoklasse – Empfehlung
Zudem machte die Kontrollabteilung bei den ausgewiesenen Haftungen
der Stadt Innsbruck für die beiden Kredite der SOWI – Investor – Bauträger GmbH im Gesamtausmaß von € 5,2 Mio. wie bereits im Vorjahr
darauf aufmerksam, dass diese im Haftungsnachweis des Jahres 2016
mit der Risikoklasse 3 (dieser wäre bei der Berechnung des Haftungswertes der Risikofaktor 100 % beizulegen) versehen sind. Der Haftungswert dieser beiden Kredite ist im Nachweis per Jahresende 2016
wie im vorigen Jahr 2015 fälschlicherweise mit € 0,00 angegeben. Aufgrund der vorherrschenden Beteiligungsstrukturen betreffend die Sowi
Garage Beteiligungs GmbH bzw. die SOWI – Investor – Bauträger
GmbH ergibt sich für letztere Gesellschaft ein durchgerechnetes Beteiligungsverhältnis von 75,10 % für die Stadt Innsbruck und von 24,90 %
für die Stiebleichinger Besitz GmbH.
Vor dem Hintergrund der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungsverhältnisse dieser Gesellschaft bezogen auf die Stadt Innsbruck wäre
die Haftung der Stadt für die beiden Kredite nach Meinung der Kontrollabteilung in der Risikoklasse 2 zu kategorisieren. Daraus würde
sich ein Risikofaktor für die Berechnung des Haftungswertes von 50 %
ableiten lassen.
Wie bereits im Vorjahr wurde von der Kontrollabteilung empfohlen, die
von der Fachdienststelle im Haftungsnachweis per 31.12.2016 vorgenommene Kategorisierung der Haftungen für die SOWI – Investor –
Bauträger GmbH mit der Risikoklasse 3 in Verbindung mit ihrem Hinweis zu überprüfen. Gegebenenfalls sollte im nächstjährigen Haftungsnachweis eine diesbezügliche Korrektur vorgenommen werden. Im Anhörungsverfahren sicherte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
der MA IV zu, die Empfehlung bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses 2017 zu berücksichtigen.
Berechnung Ausnutzung
(individuelle)
Haftungsobergrenze
der Stadt Innsbruck
Unter Berücksichtigung der von der Kontrollabteilung aufgezeigten Abweichungen (Darlehensrestsaldo Innsbrucker Stadtbau GmbH, fehlerhafte Berechnung der Haftungswerte durch die Fachdienststelle, Risikoklasse betreffend Haftungen der SOWI – Investor – Bauträger
GmbH) ermittelte die Kontrollabteilung zum Stichtag 31.12.2016 einen
Haftungswert in Höhe von insgesamt € 81.436.640,98.
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Zl. KA-09307/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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