Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf
- S.48
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2. Die Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und SiedlungsgesmbH (TIGEWOSI) errichtet auf der Baurechtsliegenschaft auf der Grundlage
der fertigen Projektierung nach den Architekten Elmar Stock/Peter P.
Pontiller ein Projekt, wobei die Nutzung des Erdgeschosses und zirka
der Hälfte des ersten Obergeschosses der Stadtgemeinde Innsbruck in
Form eines Kindergartens und teilweise eines Hortbetriebes vorbehalten
bleibt.
3. Das Baurecht beginnt mit 1.1.2003 und dauert achtzig Jahre.
4. Die Ermittlung des Bauzinses erfolgt im Sinne der Richtlinien der
Wohnbauförderung; in Bezug auf den angemessenen Grundanteil errechnet sich ein jährlicher Bauzins in der Höhe von € 41.701,--, wobei
hinsichtlich der Nutzflächen für Kindergarten und Hort kein Bauzins
berechnet wird.
5. Die Stadtgemeinde Innsbruck mietet in der weiteren Folge das Erdgeschoss und in etwa die Hälfte des ersten Obergeschosses für städtische
Zwecke (Kindergarten und Hort), wobei bei der Mietzinskalkulation der
Grundkostenanteil entfällt.
6. Für die Erschließung der Baurechtsliegenschaft räumt die Stadtgemeinde Innsbruck sowohl von der Dreiheiligenstraße als auch von der Jahnstraße her die notwendigen Dienstbarkeiten des Gehens und Fahrens auf
Dauer des Baurechtsvertrages unentgeltlich ein und erhält hinsichtlich
der Freiflächen auf der Baurechtsliegenschaft die Dienstbarkeit der
Nutzung.
7. Mit der weiteren Festlegung der einzelnen Vertragspunkte wird die
Mag.-Abt. IV, Vertragswesen, und in der Folge (ab 1.1.2003) die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) bzw. die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG) beauftragt und bevollmächtigt.
Es hat hier eine sehr umfangreiche Verhandlung mit den Nutzern stattgefunden. Viele Nutzer interessierten sich für dieses Areal, vor allem auch die
Mag.-Abt. V, Schul-, Kindergarten- und Hortverwaltung, wo großer Bedarf
angemeldet wurde, aber auch die Freie Waldorfschule, wo es bereits gewisse Zusagen gegeben hat. Man war in der Mitte der Verhandlungen. Beide
Körperschaften bzw. privaten Vereine haben großen Bedarf angemeldet.
Die Interessen der Stadt Innsbruck gehen vor allem in Richtung Schülerhort und Mittagstisch, die Freie Waldorfschule ist an einer Erweiterung der
Klassenräume interessiert.
Der ausverhandelte Kompromiss sieht folgendermaßen aus:
Die Freie Waldorfschule bleibt im öffentlichen Schulgebäude, erfährt jedoch durch Tausch eine Vergrößerung ihrer Schulräume. Das hat für die
GR-Sitzung 19.12.2002