Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-Dezember.pdf

- S.110

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- 1919 -

Es handelt sich um eines der wenigen Gebiete in der Stadt
Innsbruck, wo sich keine Gehsteige befinden und durch die Verlegung des
Spielplatzes in Richtung Schule, viele Kinder genau auf dieser Straße, die
jetzt aufgemacht wurde, unterwegs sein werden. Ich persönlich halte das
für verantwortungslos. Die Markierungsbahn selbst ist nicht zu kritisieren,
aber die Begleitmaßnahmen, welche der Verkehrs- und Umweltschutzausschuss dazu beschlossen hat, sind meiner Meinung nach unverantwortlich.
StR Mag. Schwarzl: Ich habe nur eine Bitte an StR
Dr. Gschnitzer. Er hat in der Sitzung des Gemeinderates im Oktober 2002,
in dem wir die Ausdehnung der Kurzparkzone Lohbachweg F und G samt
dem Teil vom Lohbachufer beschlossen haben, angekündigt, dass das Ermittlungsverfahren für die gesamte Siedlung eingeleitet wird. Dies ist dann
aus irgendwelchen Gründen nicht passiert. Offensichtlich ist es jetzt aber so
weit.
Auch wenn es gesetzlich nicht vorgesehen ist, würde ich doch
ersuchen, die Berufsschule freiwillig in dieses Ermittlungsverfahren irgendwie mit einzubinden oder ihr zumindest einen Informationsstatus bzw.
Einbindungsstatus zu geben. Ich bin dort Anwohnerin und merke, dass der
Großteil derjenigen, die im östlichen Bereich parken, eher Berufsschüler
sind. Es gibt zwar bei der Schule Parkplätze, aber es ist ein Schranken vorhanden und ich weiß nicht, ob Schüler, die auf Grund des weiten Weges
nur mit dem Auto kommen können, eine Berechtigung zum Parken erhalten. Man sollte jedenfalls rechtzeitig die Schulleitung oder den Schulgemeinschaftsausschuss etc. mit einbinden.
GR Dr. Rainer: Der Verkehrs- und Umweltschutzausschuss
hat diesbezüglich an die Mag.-Abt. II, Bezirks- und Gemeindeverwaltung,
die Empfehlung ausgesprochen, den Durchstich vornehmen zu lassen und
diese Durchfahrtssperre aufzuheben. Gleichzeitig wurde über entsprechende Maßnahmen bezüglich Temporeduzierung verhandelt. Darüber wurde
abgestimmt und hier hat GR Dr. Patek eine Gegenstimme abgegeben. Im
Gemeinderat wird lediglich die Anbringung der Bodenmarkierungen behandelt und das Andere ist Angelegenheit der Mag.-Abt. II, Bezirks- und
Gemeindeverwaltung.

GR-Sitzung 19.12.2002