Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 02-Protokoll-22.02.2018.pdf

- S.76

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(zu Punkt 11.2)

VERORDNUNGSENTWURF
(BEILAGE B)

Verordnung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck über die Erhebung einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen
Kraftfahrzeugen (lnnsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014),
Gemeinderatsbeschluss vom 21 .11.2013, geändert wird:
(Gemeinderatsbeschluss vom ........ ........ .. ... )
Artikel 1

Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung
einer Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (lnnsbrucker
Parkabgabeverordnung 2014 - IPAbgVO 2014 ), Gemeinderatsbeschluss vom 21 .11 .2013,
zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 19.01.20 17, wird nach Anhörung des
Straßenverwalters wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 fit. d lautet wie folgt:

„d) abweichend von den fit. a bis c in den Kurzparkzonen der Anlage I sowie in den
Parkzonen der Anlagen II, III und IV für Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb
(Batterieelektrofahrzeuge) und für Kraftfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, die mit einer behördlich ausgestellten Bestätigung gekennzeichnet sind oder
eine Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs. 4 Z. 5 Kraftfahrgesetz 1967 tragen und in
Kurzparkzonen mit einer bestimmungsgemäß verwendeten Parkscheibe (§ 4
Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung, BGB/. Nr. 857/ 1994 i.d.F. BGB/. II Nr.
145/2008) oder mit Bewilligungen gemäß den §§ 5 oder 6 dieser Verordnung
gekennzeichnet sind, für jede angefangene halbe Stunde der Parkdauer € 0,--.

Artikel II
Diese Verordnung tritt am

in Kraft und mit 30.06.2018 außer Kraft."

Für den Gemeinderat:
Mag.a Martina Norz

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